FPÖ-Kunasek: „Kritikpunkte des Landesrechnungshofes müssen konsequent umgesetzt werden!“

Der Landesrechnungshof unterzog Dienstzuweisungen von Mitarbeitern einer Prüfung – Freiheitliche fordern konsequente Umsetzung der Kritikpunkte.

Die Präsentation eines Prüfberichtes des Landesrechnungshofes (LRH) zu den Dienstzuweisungen von Landesmitarbeitern an externe Rechtsträger sorgte unlängst für Aufsehen. Die anerkannte Prüfinstitution stellte darin fest, dass, obwohl der Großteil der Zuweisungen rechtskonform abgelaufen ist, doch einiges an Verbesserungspotential vorhanden ist. „Besonders die vom LRH geprüften 16 Einzelzuweisungen aufgrund besonderer Qualifikationen muss man sich genauer ansehen“, so FPÖ-Klubobmann Mario Kunasek. „Oft handelt es sich bei diesen Zuweisungen um Mitarbeiter in Geschäftsführerfunktionen. Deren fachliche Eignung gilt es sicherzustellen“, so Kunasek weiter. Ein Teil dieser Zuweisungen überschritt auch den üblichen Zeitraum von fünf Jahren, ein Umstand, den die Freiheitlichen nicht nachvollziehen können. „Mitarbeiter des Landes, welche mehr als fünf Jahre bei einem externen Rechtsträger beschäftigt sind, werden aller Wahrscheinlichkeit nach nur in den seltensten Fällen in den regulären Landesdienst zurückkehren. Hier gilt es, den Kritikpunkten des LRH nachzugehen und ein dauerhaftes Dienstverhältnis bei der zugewiesenen Stelle anzustreben“, so der freiheitliche Landesparteiobmann.

Einen weiteren Kritikpunkt stellen die anfallenden Kosten der zugewiesenen Mitarbeiter dar. Obwohl diese nicht mehr direkt für das Land Steiermark tätig sind, trägt dieses jedoch weiterhin die Personalkosten. „Der LRH vertritt zurecht die Auffassung, dass in Zeiten der Haushaltskonsolidierung bei Zuweisungen von Bediensteten nicht auf die Refundierung der anfallenden Kosten verzichtet werden kann. Alleine bei Zuweisungen an die KAGes hat man so in den letzten Jahren auf mehr als eine dreiviertel Million Euro verzichtet. Wir rufen die Landesregierung daher auf, alle vom Landesrechnungshof geübten Kritikpunkte ernst zu nehmen und schnellstmöglich die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen in die Wege zu leiten“, so Kunasek abschließend.

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