FPÖ-Kunasek: Verlängerter Grundwehrdienst muss mit Höhe der Mindestsicherung abgegolten werden!

Laut Ankündigung der Bundesregierung müssen aktuell im Dienst stehende Grundwehrdiener um zwei Monate länger dienen; FPÖ fordert Erhöhung der Vergütung um 515 Euro auf Höhe der Mindestsicherung (rund 915 Euro)!

Bereits im Jänner 2018 im Vorfeld der anstehenden Budgetverhandlungen forderte der damalige Verteidigungsminister Mario Kunasek die Anhebung des Solds für Grundwehrdiener auf das Niveau der Mindestsicherung. So wurde zwar seitens der ÖVP und FPÖ im Regierungsprogramm die Erhöhung der Grundvergütung für Grundwehrdiener festgehalten, doch gestanden die ehemals Türkisen dem Verteidigungsressort die dafür notwendigen finanziellen Mittel nicht zu. Auch die frühere ÖVP-Staatssekretärin Karoline Edtstadler, damals zuständig für den Zivildienst, erklärte lapidar, eine Erhöhung der Grundvergütung für Zivildiener sei kein Thema. „Mit der Erhöhung der Dienstpflicht muss nun auch eine Erhöhung des Lohns bzw. der Grundvergütung der Wehrpflichtigen einhergehen. Es ist nicht einzusehen, warum Asylberechtigte, die noch nie in Österreich gearbeitet haben, mit dem ersten Tag des positiven Asylbescheids rund 915 Euro Mindestsicherung erhalten, während Grundwehrdiener und Zivildiener mit deutlich weniger auskommen müssen“, fordert FPÖ-Landesparteiobmann Mario Kunasek die Bundesregierung zum Handeln auf.

Grundwehrdiener, die aufgrund der Verfügung des Aufschubpräsenzdienstes angesichts der Corona-Pandemie nun nicht abrüsten, bekommen grundsätzlich exakt dasselbe Geld wie bisher im Grundwehrdienst. Zusätzlich kündigte ÖVP-Verteidigungsministerin Tanner an, dass solche Soldaten eine von ihr willkürlich festgelegte Anerkennungsprämie von 190 Euro erhalten werden, womit man bei etwa 600 Euro Gesamtverdienst liegen würde. Folglich wäre es Tanner auch möglich, die Prämie höher anzusetzen. Die ohnehin bescheidene Entschädigung für Grundwehrdiener und für Wehrersatzdienstleistende (Zivildiener) ist vor allem dann nicht hinnehmbar, wenn man sich auf der einen Seite vor Augen führt, dass manche Länder und Gemeinden grundversorgten Asylwerbern immer noch mehr auszahlen und auf der anderen Seite arbeitslosen Asylberechtigen das Geld geradezu nachgeschmissen wird. „Die Anhebung der Besoldung auf das Niveau der Mindestsicherung würde eine gewisse Wertschätzung gegenüber den Grundwehrdienern für den Dienst an unserer Republik ausdrücken. Auch die Grundvergütung für Zivildiener muss angehoben werden. Beide Gruppen leisten großartige Arbeit, weshalb es hier keine Unterschiede geben darf. Im Gegensatz zu arbeitslosen Asylberechtigten, die für das Abgreifen von 915 Euro lediglich einen positiven Asylbescheid vorweisen müssen und ansonsten für unser Land keinen Finger rühren und nicht einmal für Hilfsdienste herangezogen werden dürfen, haben unsere jungen Männer eine enorm verantwortungsvolle Aufgabe in dieser krisenhaften Zeit. Unter der Gegenrechnung von Naturalleistungen wie Verpflegung und Unterkunft darf es angesichts der enormen Mittel für die Wirtschaft kein Problem darstellen, nun endlich auch den Grundwehrdienern jene Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen gebührt“, so Kunasek abschließend.

Zurück

Ähnliche

Themen