FPÖ-Kurzmann: „Betteln ist kein Menschenrecht!“

Auf Empörung und entschlossene Ablehnung stößt die Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, das steirische Bettelverbot sei verfassungswidrig, beim Landesparteiobmann der FPÖ Steiermark, Dr. Gerhard Kurzmann. „Ein Menschenrecht auf Bettelei kann es nicht geben, wenn dadurch die einheimische Bevölkerung, aber auch die Touristen in aufdringlicher Weise belästigt werden“, so Kurzmann wörtlich. Die Bettelei sei eine freche Provokation der schweigenden Mehrheit, die man sich nicht gefallen lassen werde. Kurzmann tritt für die umgehende „Reparatur“ des steirischen Landes-Sicherheitsgesetzes nach dem Modell des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes ein, das noch vor wenigen Wochen der Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof standhielt. Der steirische FPÖ-Chef abschließend: „Was in Wien möglich ist, muss auch in der Steiermark umsetzbar sein.“ Kurzmann appelliert an die rot-schwarze Reformpartnerschaft, im Land rasch zu handeln und die Interessen der einheimischen Bevölkerung nachdrücklich zu vertreten.

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