Anträge auf Kopftuchverbot für unter 14-jährige Mädchen sowie EMRK-Anpassung eingebracht

Steirische Regierungsfraktionen fordern bundesweites Kopftuchverbot zum Schutz von Kindern und treten zugleich für EMRK-Reform zur Bewältigung migrationspolitischer Herausforderungen ein.
Die Landtagsklubs von FPÖ und ÖVP haben zwei gemeinsamen Anträge eingebracht, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich bei der Bundesregierung für zwei zentrale Anliegen einzusetzen: Einerseits für ein verfassungskonformes Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren – zum Schutz vor religiösem Zwang und ideologischer Beeinflussung –, andererseits für eine dringend notwendige Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), um aktuellen migrationspolitischen Herausforderungen begegnen zu können.
Ziel des geforderten Kopftuchverbotes ist es, Mädchen und junge Frauen vor patriarchalen Strukturen, gesellschaftlichem Anpassungsdruck und religiösem Zwang zu schützen. Der Antrag stützt sich auf internationale Studien und pädagogische Erfahrungen, die das sogenannte „Kinderkopftuch“ nicht als Ausdruck von Religionsfreiheit, sondern als Symbol von Unterdrückung, Abgrenzung und Frühsexualisierung deuten. Besonders in Bildungseinrichtungen entstehe sozialer Druck, der Mädchen zum Tragen des Kopftuchs zwinge, während westlich gekleidete Gleichaltrige benachteiligt würden. Die Steiermark sendet damit ein klares Signal nach Wien: Der Schutz von Kindern und die Stärkung ihrer Rechte stehen über falsch verstandener Toleranz. Parallel dazu fordern die Regierungsfraktionen auch eine völkerrechtlich abgestimmte Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese wurde 1950 unter völlig anderen geopolitischen Bedingungen verabschiedet und wird aktuellen Migrationsrealitäten nicht mehr gerecht. Insbesondere Artikel 3 der EMRK, der Abschiebungen selbst bei erheblicher öffentlicher Gefährdung praktisch verunmöglicht, steht im Zentrum der Kritik.
FPÖ-Klubobmann Marco Triller betont: „Es ist unsere Pflicht als Politik, Kindern die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu ermöglichen – ohne ideologischen Zwang und ohne religiöse Bevormundung. Das Tragen eines Kopftuchs im Kindesalter ist kein Ausdruck von Freiheit, sondern in vielen Fällen das Ergebnis von Druck, Kontrolle und Ausgrenzung. Wir setzen hier ein klares Zeichen gegen frauenfeindliche Parallelgesellschaften und für den Schutz unserer Mädchen.“
„Der Antrag soll die Bemühungen auf Bundesebene eine verfassungskonformes Kopftuchverbot einzuführen unterstützen, denn wir müssen selbstbewusst zu dem stehen, was unsere Kultur und unseren Zusammenhalt seit Jahrzehnten ausmacht. Junge Mädchen brauchen sich in Österreich schlicht nicht unter einem Kopftuch verstecken, es ist ein Zeichen der Unterdrückung“, so ÖVP-Klubobmann Lukas Schnitzer und sagt weiter: „Religionsfreiheit ist natürlich ein hohes Gut, ehrenkulturelle Fehlentwicklungen, wie das Tragen eines Kopftuches bei Kindern, wollen wir aber nicht weiter hinnehmen.“
Betreffend die geforderte zeitgemäße Anpassung der EMRK halten die beiden Klubobmänner abschließend unisono fest: „Eine Konvention, die in ihrer aktuellen Form keine differenzierte Rückführung, insbesondere von straffälligen Drittstaatsangehörigen ermöglicht, ist nicht mehr zeitgemäß. Es braucht eine Modernisierung, die den Mitgliedstaaten mehr Handlungsspielraum bei der Ausgestaltung einer der Realität entsprechenden Asylpolitik bietet.“