Attacken gegen Kirchen weiter an der Tagesordnung!

Erneute Schändung einer Kirche in Graz – Zahl der Angriffe gegen religiöse Einrichtungen geht in die Tausende.

Wie heute medial bekannt wurde, raubten Unbekannte am Mittwoch den Opferstock der Schutzengel-Kirche in Graz-Eggenberg aus, versprühten den Inhalt von drei Feuerlöschern in der Kirche und beschmierten zusätzlich den Boden mit Farbe. Es handelt sich dabei nur um den aktuellsten von vielen Angriffen auf religiöse Einrichtungen in Österreich. Zuletzt ereigneten sich auch in Wien zwei Angriffe auf christliche Einrichtungen. Einmal wurde eine Kirche in Wien-Favoriten durch eine Jugendbande verwüstet, eine Attacke galt dem Stephansdom. Insgesamt wurden in den Jahren 2015 bis 2019 österreichweit 4.657 Straftaten in bzw. gegen religiöse Gebäude begangen. Alleine in der Steiermark kam es in diesem Zeitraum zu unglaublichen 608 Deliktsfällen, die zur Anzeige gebracht wurden. Die in der Grünen Mark angezeigten Straftatbestände reichen von schwerer Sachbeschädigung über gewerbsmäßigen Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung bis hin zu Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen. Überführt konnten steiermarkweit insgesamt 216 Täter werden. Bundesweit wurden im abgefragten Zeitraum 1.647 Täter überführt, wovon 929 keine österreichischen Staatsbürger waren. „Diese Attacken darf man politisch keineswegs auf die leichte Schulter nehmen“, so FPÖ-Landesparteisekretär Stefan Hermann. „Der Schaden dieser Angriffe beläuft sich österreichweit auf mehr als eine Million Euro. Die Statistik zeigt uns außerdem, dass mehr als die Hälfte der ausgeforschten Täter keine österreichischen Staatsbürger sind“, so Hermann weiter, der sich auf eine Anfragebeantwortung des Innenministeriums an FPÖ-Nationalrat Hannes Amesbauer aus dem April 2020 (siehe Beilage) bezieht. „Für uns ist klar: Wer Kirchen und religiöse Einrichtungen angreift und ausraubt, hat die volle Härte des Gesetzes zu erfahren. Die Suche nach den Tätern muss intensiviert werden, besonders ausländische Täter haben mit einer solchen Vorgehensweise ihr Bleiberecht verwirkt“, so Hermann abschließend.

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