Ausbau der Windkraft in der Steiermark unter strengen Auflagen!
Land Steiermark legt 18 neue Wind-Zonen fest – Augenmaß bei Ausweisung der neuen Flächen im Fokus.
Die Steiermärkische Landesregierung hat heute das novellierte Sachprogramm (SAPRO) Windenergie 2026 präsentiert und in die öffentliche Begutachtung geschickt. Das überörtliche Planungsinstrument schafft die räumliche Grundlage für den notwendigen Ausbau der Windenergie und sichert gleichzeitig sensible Natur- und Landschaftsräume nachhaltig ab. Insgesamt 18 neue Vorrang- und Eignungszonen mit einer Gesamtfläche von 4.800 Hektar werden ausgewiesen.
Dem vorliegenden Entwurf ging ein mehrstufiger, wissenschaftlich fundierter Planungsprozess voraus. Ausgehend von den knapp 140 eingemeldeten Planungsinteressen – eingereicht von rund 20 Projektentwicklern – wurden in einem umfassenden GIS-basierten Screening-Verfahren unter Einbindung der zuständigen Abteilungen des Landes nur jene Standorte weiterverfolgt, die eine hohe technische Eignung mit einem geringen Konfliktpotenzial verbinden. Im Ergebnis finden von den ca. 140 eingereichten Projekten lediglich 18 Zonen ihren Niederschlag im Sachprogramm.
„Wir bauen Windkraft in der Steiermark mit Bedacht aus. Von knapp 140 eingemeldeten Planungsinteressen finden am Ende nur 18 Zonen ihren Niederschlag – das zeigt, wie anspruchsvoll und sorgfältig dieser Prozess war. Uns war wichtig, dass jeder neue Standort sowohl die hohe technische Eignung als auch ein vertretbares ökologisches Profil aufweist. Diese Art der Energieversorgung und der Schutz unserer steirischen Natur- und Landschaftsräume schließen sich nicht aus – sie bedingen einander“, so Landesrat Stefan Hermann.
Parallel zur Ausweisung neuer Windenergieflächen wird auch der Schutz sensibler Bereiche konsequent erweitert: Die Ausschlusszone – in der keinerlei Windenergieanlagen errichtet werden dürfen – wächst um rund 40.000 Hektar (plus 10 Prozent gegenüber SAPRO 2019). Damit sind künftig rund 27 Prozent der steirischen Landesfläche als Ausschlusszone definiert. Alle neu festgelegten Vorrangzonen wurden einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen. Berücksichtigt wurden dabei unter anderem ornithologisch sensible Gebiete (BirdLife 2025), Lebensräume für Raufußhühner sowie Schutzgebiete der Alpenkonvention.