Die österreichische Staatsbürgerschaft darf nicht verschleudert werden!
Dramatischer Anstieg bei Einbürgerungen ist direkte Folge der verfehlten Asyl- und Migrationspolitik seit 2015 – Landeshauptmann Mario Kunasek kündigt für die Steiermark strengstmöglichen Vollzug des Staatsbürgerschaftsrechtes in Österreich an und fordert bundesgesetzliche Verschärfungen.
Mit großer Sorge reagiert der steirische Landeshauptmann und FPÖ-Landesparteiobmann Mario Kunasek auf den massiven Anstieg an Einbürgerungen in Österreich und auch der Steiermark. Die Entwicklung sei eine direkte Folge der verhängnisvollen Massenzuwanderung seit dem Jahr 2015, vor deren Auswirkungen die Freiheitlichen seit Jahren eindringlich gewarnt hätten. „Was wir jetzt erleben, ist die nächste Stufe einer völlig gescheiterten Asyl- und Migrationspolitik. Die damalige Massenzuwanderung schlägt nun mit voller Wucht auf unser Staatsbürgerschaftssystem durch“, erklärt Kunasek. Während in der Steiermark im Jahr 2021 noch 48 Staatsbürgerschaften an Syrer und 33 an Afghanen verliehen wurden, waren es im Jahr 2025 bereits 277 (plus rd. 480%) Syrer und 136 (plus rd. 300%) Afghanen. Das entspricht bei syrischen Staatsangehörigen einer Versechsfachung und bei afghanischen Staatsangehörigen mehr als einer Vervierfachung.
Grundlage dafür ist die geltende bundesgesetzliche Regelung, wonach Drittstaatsangehörige und Asylberechtigte nach zehn Jahren Aufenthalt in Österreich grundsätzlich einen Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben. Der verpflichtende Vollzug dieses Gesetzes liegt bei den Ländern beziehungsweise beim jeweiligen Landeshauptmann, der jede einzelne Verleihung unterzeichnen muss. „Die Rechtslage ist eindeutig: Wenn sämtliche gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht kein echter Ermessensspielraum. Würde die Verleihung trotz Vorliegen aller Kriterien verweigert werden, wäre das rechtswidrig und könnte sogar den Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllen“, stellt Kunasek klar.
Gleichzeitig kündigt der Landeshauptmann jedoch an, den bestehenden gesetzlichen Handlungsspielraum künftig konsequent auszuschöpfen. „Als Landeshauptmann werde ich dafür Sorge tragen, dass sämtliche Voraussetzungen im Rahmen der bundesgesetzlichen Vorgaben künftig so streng wie rechtlich möglich geprüft und vollzogen werden. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist das höchste Gut unseres Staates und darf keinesfalls leichtfertig verschleudert werden“, betont Kunasek. Konkret wird das Land Steiermark künftig bei der Prüfung des gesicherten Lebensunterhaltes ausschließlich nachhaltige und fixe Einkommen berücksichtigen. Sozialleistungen und Förderungen werden dabei nicht mehr angerechnet. Zudem wird es verstärkte sicherheitsbehördliche Überprüfungen in Zusammenarbeit mit der Landespolizeidirektion und dem Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung geben, um staatsfeindliche oder extremistische Verbindungen auszuschließen. Darüber hinaus soll auch der verpflichtende Geschichtetest über die Steiermark evaluiert und verschärft werden, um einen klaren Bezug der Antragsteller zum Bundesland sicherzustellen. Zudem wird auch beim Verleihungsakt darauf geachtet, dass das gesetzlich vorgesehene Mitsingen der Bundeshymne strikt eingehalten wird. Sollte dagegen verstoßen werden, wird der Verleihungsakt für die betroffene Person entsprechend abgebrochen.
Für den Freiheitlichen steht fest, dass es darüber hinaus dringend tiefgreifende bundesgesetzliche Änderungen braucht. „Die derzeitigen Regelungen sind viel zu großzügig und werden den Herausforderungen unserer Zeit nicht gerecht. Es braucht eine deutliche Verlängerung der notwendigen Aufenthaltsdauer für Drittstaatsangehörige sowie strengere Voraussetzungen beim Erwerb der Staatsbürgerschaft insgesamt“, fordert Kunasek. Besonders kritisch sieht der Landeshauptmann dabei die Möglichkeit, über einen ursprünglich gewährten Asylstatus letztlich die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten. „Asyl bedeutet Schutz auf Zeit und darf niemals zu einem automatischen Pfad in die österreichische Staatsbürgerschaft werden. Dieser Grundsatz widerspricht dem eigentlichen Wesen des Asylrechts fundamental. Wer über das Asylsystem eingewandert ist, darf daher künftig keinen Anspruch mehr auf die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben können“, so Kunasek.
Abschließend verweist der Landeshauptmann darauf, dass die Freiheitlichen bereits seit Jahren vor den langfristigen Folgen unkontrollierter Migration warnen. „Während andere Parteien die Massenzuwanderung jahrelang schöngeredet haben, erleben wir heute die Konsequenzen dieser Politik auf allen Ebenen – bei der Sicherheit, im Sozialsystem und nun auch massiv im Bereich der Staatsbürgerschaften. Die FPÖ wird weiterhin alles daransetzen, Österreichs Identität, Sicherheit und Rechtsordnung zu schützen“, erklärt Kunasek abschließend.