Diverse Schwachstellen im neuen Pflege- und Betreuungsgesetz – FPÖ wird gegen Gesetzesvorschlag stimmen
Die morgen im Landtag befindliche Gesetzesvorlage enthält sowohl Licht als auch Schatten – Freiheitliche kritisieren vor allem die ausschließlich ideologisch motivierte Schlechterstellung von privaten Heimbetreibern, zumal diese seit vielen Jahren als wesentliche Stütze im steirischen Versorgungssystem agieren.
Die Freiheitlichen haben den vorliegenden Gesetzesvorschlag hinsichtlich des Steiermärkischen Pflege- und Betreuungsgesetzes umfassend geprüft und mehrere Schwachstellen identifiziert. Diese decken sich mit zahlreichen Stellungnahmen von diversen Experten und Interessensvertretungen. Insbesondere die gesetzlich verankerte Benachteiligung von Betreibern privater Pflegeeinrichtungen ist abzulehnen. Schließlich hat man seitens des Landes Steiermark vor Jahrzehnten bereitwillig den Bereich der stationären Pflege zu weiten Teilen in die Hände privater Träger gelegt, woraufhin diese enorme Investitionen tätigten und auch entsprechend Steuern abführen mussten. Für die öffentliche Hand sind private Einrichtungen auch nicht kostspieliger, da für sie die gleichen Tarife gelten. Auch bei den Überprüfungen gibt es keine Unterschiede. Bedauerlich ist am vorliegenden Gesetzesvorschlag darüber hinaus das gänzliche Fehlen der „Community Nurses“, zumal sich diese bereits in vielen steirischen Gemeinden als wichtige Säule in den regionalen Versorgungssystemen etabliert haben. Ein weiterer großer Kritikpunkt am neuen Pflege- und Betreuungsgesetz ist das geplante Ende für die Psychiatrische Familienpflege. Anstatt einer Abschaffung hätte es laut zahlreicher Experten, Betroffener und auch nach Ansicht der FPÖ vielmehr einer langfristigen Förderung und gesetzlichen Absicherung des seit Jahrzehnten bewährten Modells gebraucht. Weitere Kritikpunkte am vorliegenden Gesetz sind etwa die kurze Begutachtungsfrist, die häufigen Verweise auf noch zu erlassende Verordnungen, die teils äußerst kurz bemessenen Fristsetzungen im Verfahren zur Bewilligung eines Pflegeheims oder auch zahlreiche unkonkrete und vage Bestimmungen. „Das Gesetz mag ein Schritt in die richtige Richtung sein, unterm Strich konnte das neue Pflege- und Betreuungsgesetz unsere Erwartungen jedoch nicht erfüllen. Insbesondere die ausschließlich ideologisch motivierte Schlechterstellung von privaten Pflegedienstleistern, die keinerlei Nutzen für Pflegebedürftige oder deren Angehörige und auch nicht für die öffentliche Hand mit sich bringen wird, ist klar abzulehnen. Fakt ist, dass private Heimbetreiber großartige Arbeit leisten und durch ihre Betriebe zahlreiche Arbeitsplätze sichern – schwarze Schafe gibt es im Übrigen auch bei gemeinnützigen Einrichtungen. Durch die Beschlussfassung des gegenständlichen Gesetzesvorschlages wird den privaten Heimen der wirtschaftliche Fortbestand enorm erschwert. Unverständlich ist darüber hinaus das auch in vielen Stellungnahmen kritisierte gänzliche Fehlen der ‚Community Nurses‘ sowie die fragwürdige Abschaffung des seit Jahrzehnten in der Steiermark bewährten Modells der Psychiatrischen Familienpflege. Wir Freiheitliche werden in der morgigen Landtagssitzung die Landesregierung zur umgehenden Ausarbeitung einer Gesetzesnovelle auffordern, damit die diversen Schwachstellen des Pflege- und Betreuungsgesetzes rasch behoben werden“, so FPÖ-Gesundheitssprecher LAbg. Marco Triller.