EU ist bei der Wiederherstellungsverordnung auf dem Holzweg!

Naturschutzreferenten der Länder Oberösterreich, Salzburg, Niederösterreich und der Steiermark kritisieren starre EU-Vorgaben, fehlende Finanzierung und zunehmende Belastung für die Länder, Gemeinden und Betriebe.

Die EU-Wiederherstellungsverordnung wird gerne als großer Wurf für den Naturschutz verkauft. In der Praxis droht sie jedoch zu einem teuren Bürokratiemonster zu werden, das viele Vorgaben schafft, aber zentrale Fragen offenlässt. Wer soll das alles bezahlen? Wer soll das alles verwalten? Und welchen konkreten Mehrwert bringt ein System, das Europas unterschiedliche Natur- und Kulturlandschaften in eine einheitliche Schablone presst?

Denn Naturschutz wird hier zunehmend planwirtschaftlich gedacht. Regionale Unterschiede werden kaum berücksichtigt, obwohl Finnland, Griechenland oder Österreich völlig unterschiedliche Landschaften, Böden, Wälder, Siedlungsräume und Herausforderungen haben.

„Naturschutz kann nicht aus der Distanz verordnet werden. Schon innerhalb Österreichs zeigt sich, dass unterschiedliche Landschaften, Lebensräume und wirtschaftliche Strukturen differenzierte Lösungen erfordern. Umso mehr gilt das für einen so weitläufigen Raum wie jenen der Europäischen Union“, betont Oberösterreichs Naturschutzreferent und Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner.

Bis September 2026 müssen nationale Wiederherstellungspläne vorgelegt werden. Bis 2030 sollen auf mindestens 30 Prozent der betroffenen Flächen Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen eingeleitet werden, bis 2040 auf 60 Prozent und bis 2050 auf 90 Prozent. Die Ziele sind von der EU verbindlich vorgegeben, während die Finanzierung offenbleibt. Im Raum stehen EU-weit Kosten von mehr als 154 Milliarden Euro. Eine tragfähige Antwort auf die Frage, wer diese Summen bezahlen soll, gibt es bislang nicht. Wie groß die finanzielle Dimension ist, zeigen Beispiele aus Salzburg, Niederösterreich und der Steiermark.

Besonders für die Landwirtschaft entstehen massive Unsicherheiten. Wiedervernässungen, Flussrenaturierungen oder zusätzliche Landschaftselemente können produktive Flächen einschränken und Betriebe wirtschaftlich unter Druck bringen. Problematisch ist, dass heimische Landwirte immer strengere Auflagen erfüllen sollen, während mit internationalen Handelsabkommen wie Mercosur zugleich zusätzliche Konkurrenz aus völlig anderen Produktionssystemen auf den Markt drängt. In Salzburg gibt es rund 9.000 landwirtschaftlich Betriebe. Laut ersten Erhebungen werden rund 7.000 Betriebe von dieser Wiederherstellungsverordnung betroffen sein. Salzburgs Naturschutzreferentin Landeshauptfrau-Stv. Marlene Svazek kritisiert daher: „Innen verteuert die EU die heimische Produktion massiv, außen öffnet sie die Märkte für billigere Konkurrenz. Das ist kein Schutz von Umwelt und Landwirtschaft, sondern ein organisierter Wettbewerbsnachteil für unsere Bauern.“

Hinzu kommt ein enormer Verwaltungsaufwand. Die Verordnung verlangt Kartierungen, Monitoring-Systeme, Zielpfade, Berichtspflichten, Arbeitsgruppen und laufende Prüfungen. Länder, Gemeinden, Bezirksbehörden und Grundeigentümer sollen am Ende ein System umsetzen, das in Brüssel beschlossen wurde, aber vor Ort bezahlt, erklärt und verwaltet werden soll. Durch den in Brüssel angesäten Regulierungsdschungel sollen im Rahmen der Wiederherstellungsverordnung alleine in Österreich rund 2.500 Kilometer Flussgewässer renaturiert werden, davon bereits knapp 450 Kilometer bis 2030.

Niederösterreich hat erst vor kurzem im Bezirk Gänserndorf drei Kilometer Fließgewässer renaturiert. Die Kosten für jene kurze Strecke betrugen 14,2 Millionen Euro. Hochgerechnet bedeutet dies, dass bis 2030 allein die Maßnahmen bei Fließgewässern rund 2,13 Milliarden Euro kosten würden. Moorflächen, Forstflächen und weitere Bereiche sind hier noch gar nicht in die Kalkulation integriert.

„Vorgaben ohne Finanzierung sind keine Konzepte. Die Entscheidungen wurden auf europäischer Ebene getroffen. Daher müssen auch die Europäische Union und der Bund die Finanzierung sicherstellen. Es ist nicht hinzunehmen, dass die Umsetzung und die finanziellen Konsequenzen am Ende allein bei den Bundesländern hängen bleiben“, hält Niederösterreichs Naturschutzlandesrätin Susanne Rosenkranz fest

Der politische Kern der Kritik ist daher nicht die Ablehnung von Naturschutz. Intakte Ökosysteme, Artenvielfalt und verantwortungsvolle Flächennutzung sind wichtig. Entscheidend ist aber, ob die Umsetzung realistisch, finanzierbar und regional sinnvoll ist. Wenn Naturschutz als Verbotspolitik, Kostenlawine und Verwaltungsmonster wahrgenommen wird, gefährdet das am Ende jene Akzeptanz, die wirksamer Naturschutz braucht. Für den steirischen Naturschutzlandesrat Hannes Amesbauer entpuppt sich der Green Deal deshalb immer mehr als Green Desaster.

„Die Steiermark ist das Grüne Herz Österreichs. Das ist kein bloßer Werbespruch, sondern Teil unserer Identität, unserer Heimat und tief in der DNA der Menschen verankert. Gerade deshalb brauchen wir kein von Brüssel gezüchtetes Bürokratiemonster, das Naturschutz in eine planwirtschaftliche Schablone presst. Wer Natur schützen will, muss auch die wirtschaftliche Basis erhalten, auf der erfolgreicher Naturschutz überhaupt erst möglich ist. Europa steht vor weit größeren Herausforderungen wie der illegalen Migration, demografischer Schieflagen, belasteten Sozialsystemen und einem immer weiter unter Druck geratenen Wirtschaftsstandort. In dieser Lage immer mehr Geld, Personal und politische Energie in eine Green-Deal-Unlogik zu stecken, ist der falsche Weg. Wir müssen Wohlstand, Arbeitsplätze und Standortkraft wieder aufbauen und einen Naturschutz mit Hausverstand leben. Die Wiederherstellungsverordnung bietet auf diese wichtigen Fragen aber keine Antwort, sondern ist ein teures Symbol für eine sich auf dem Holzweg befindende EU-Politik“, so Landesrat Hannes Amesbauer.

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