Stefan Hermann:

FPÖ-Forderung umgesetzt – Strafregisterbescheinigung künftig auch für geeignete Aufsichtspersonen im Kindergarten!

Druck der Freiheitlichen zeigte Wirkung – Landesregierung bringt Gesetzesänderung auf den Weg, wonach auch externe Aufsichtspersonen eine Strafregisterbescheinigung vorlegen müssen.

Die letzte Novelle des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes sorgte für viel Unmut in weiten Teilen der Bevölkerung. Nicht nur die Regelung, dass bei Personalmangel betriebsfremde „Aufsichtspersonen“ für die Betreuung von Kindergartengruppen eingesetzt werden können, erntete Kritik, sondern auch die Tatsache, dass diese keine Strafregisterbescheinigung vorlegen müssen. Angesichts der in jüngster Vergangenheit bekannt gewordenen Missbrauchsfälle an elementarpädagogischen Einrichtungen, war diese Novelle aus Sicht der Freiheitlichen höchst problematisch. Auf Druck der FPÖ und infolge eines von der Opposition eingebrachten Entschließungsantrags im Rahmen der letzten Landtagssitzung wurde nun vonseiten der Landesregierung eine Änderung des entsprechenden Gesetzes in den Landtag eingebracht. Demnach müssen künftig auch externe Aufsichtspersonen eine Strafregisterbescheinigung vorlegen. „Der Druck der Freiheitlichen auf die Regierungsparteien hat sich offensichtlich gelohnt. Es ist erfreulich, dass ÖVP und SPÖ – zwar spät, aber doch – zur Einsicht gekommen sind und nun eine Gesetzesänderung im Sinne des Kinderschutzes auf den Weg bringen wollen. Dass vorbestrafte Personen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen die Aufsicht über eine ganze Kindergartengruppe übernehmen hätten können, wäre völlig unverantwortlich gewesen. Gerade die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass im elementarpädagogischen Bereich höchste Qualitätsstandards gelten müssen, um Kinder vor Missbrauchsfällen zu schützen. Gut, dass unsere Forderung nun von Landesrat Werner Amon aufgegriffen und zur Umsetzung gebracht wurde“, hält FPÖ-Bildungssprecher LAbg. Stefan Hermann fest.

Zurück

Ähnliche

Themen