FPÖ-Gries: Mandate-Nimmersatt Claudia Schönbacher zeigt eindrucksvoll ihren wahren Charakter
Nach Rücktritt der Bezirksrätin Karin Schwirz übernimmt KFG-Stadträtin Claudia Schönbacher das freigewordene Mandat. Sie raubt damit einem eigenen langjährigen verdienten Mitstreiter ihr Mandat. Mit diesem Schritt und ihrer Presseaussendung voller Unwahrheiten zeigt sie ihren wahren Charakter.
FPÖ-Bezirksrat in Gries Daniel Konrath dazu: „Dieser Zug der KFG-Obfrau Claudia Schönbacher zeigt erneut ihren Charakter. Als Stadträtin hält sie es für angemessen, einem langjährigen Gefährten, der sich nie etwas zuschulden kommen hat lassen, das Bezirksratsmandat zu stehlen*. Ein Mandat, welches ihr in Wirklichkeit politisch nichts bringt und persönlich nichts bedeutet. Der Bezirksrat Gries war ihr nämlich immer relativ egal, das beweist die Tatsache, dass sie es seit Jahren nicht für nötig hielt eine einzige Sitzung zu besuchen. In ihrer Presseaussendung bezeichnet sie den Rücktritt der Bezirksrätin Karin Schwirz als Indiz für den Zerfall der FPÖ, dabei weiß sie ganz genau, dass dieser Rücktritt bereits vor einem Jahr unter ihrer Obmannschaft geplant war. Sie verbreitet damit aus parteipolitischem Kalkül wissentlich Unwahrheiten.“
Liviu-Cristian Apostol dazu: „Aus menschlicher Sicht bin ich vom Verhalten von Claudia Schönbacher sehr enttäuscht. Für mich persönlich ist es schade, dass ich nicht die Gelegenheit bekomme in den Bezirksrat einzuziehen, ich werde mich aber natürlich weiterhin mit voller Kraft für meine Heimat einsetzen.“
*: Da Frau Bezirksrätin Schönbacher aufgrund dieses Satzes eine Klage (Kreditschädigung und üble Nachrede) angedroht hat, stellt die FPÖ-Graz klar, dass Frau Schönbacher selbstverständlich nicht im strafrechtlichen Sinn ein Mandat gestohlen hat.
Das wäre ohnehin nicht möglich, da ein Mandat keine Sache ist, die tatsächlich "gestohlen" werden kann. Gerade Frau Schönbacher, die ja nun einige dieser Mandate gesammelt hat, sollte das eigentlich wissen.
Tatsache ist, dass Frau Schönbacher einstimmig durch den Bundesvorstand der FPÖ ausgeschlossen wurde und dennoch ein Mandat der FPÖ-Wahlliste beansprucht. Es handelt sich dabei nicht um Diebstahl gemäß § 127 StGB sondern um einen umgangssprachlichen "Mandatsraub". Das Wort "stehlen" ist in diesem Kontext zu interpretieren.