Stefan Hermann:

Einverständniserklärung für Rachenabstrich bei Schulkindern sorgt für massive Verunsicherung!

Utl.: Groß angelegte Testoffensive und dubiose Schreiben beunruhigen Kinder und Eltern. Freiheitliche haben bereits eine Anfrage an die Bildungsdirektorin eingebracht und fordern den Schutz unserer Kinder vor irrwitzigen Zwangstests.

Es vergeht keine Woche ohne neue Hiobsbotschaft für die Bevölkerung seitens der Bundes- und Landesregierung. Diesmal sorgt ein Schreiben der Bildungsdirektion für massive Verunsicherung, das an alle Eltern von Schulpflichtigen versendet wurde. Darin heißt es, dass auf Initiative von Landesrätin Juliane Bogner-Strauß gemeinsam mit den Bildungs- und Gesundheitsverantwortlichen des Landes Steiermark Verbesserungen entwickelt wurden. Mit dem Ansteigen der Fallzahlen käme es vermehrt vor, dass Verdachtsfälle oder bestätigte Fälle innerhalb des Schulbetriebs auftreten würden, die die Notwendigkeit mit sich bringen, Verdachtsfälle oder Kontaktpersonen des bestätigten Falles abklären zu müssen. Sollte es einen Verdachtsfall geben, sei es aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Epidemiegesetzes notwendig, dass Mitarbeiter des Roten Kreuzes im Auftrag der zuständigen Gesundheitsbehörde, beim Verdachtsfall und bei allen Kindern und Erwachsenen, die engen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19 Fall hatten, Rachenabstriche vornehmen. Die Bildungsdirektorin führt weiter aus, dass die Testung in Verdachtsfällen jedenfalls vorgenommen werden müsse und eine Einwilligung in die Testung im Sinne des Epidemiegesetzes nicht erforderlich sei. „Es kann nicht sein, dass Kinder zwangsweise getestet werden, um den Corona-Irrweg der Regierung zu legitimieren“, so LAbg. Stefan Hermann, Bildungssprecher der FPÖ-Steiermark.

Besonders absurd und für völlige Verwirrung der Eltern sorgt derzeit eine beigefügte „Einverständniserklärung“ mit dem Titel „Einverständniserklärung im Zusammenhang mit dem Rachenabstrich im Rahmen einer Verdachtsfallabklärung oder Umgebungsuntersuchung gem. § 5 Epidemiegesetz auf behördliche Anordnung der Gesundheitsbehörde durch das Rote Kreuz“. Dabei sollen die Obsorgeberechtigten mit ihrer Unterschrift zur Kenntnis nehmen, dass bei ihrem unter 14-jährigen Kind bei Vorliegen eines Verdachtes auf eine COVID-19-Erkrankung oder bei engem Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall in der Schule durch Mitarbeiter des Roten Kreuzes ein durch die Gesundheitsbehörde angeordneter Rachenabstrich durchgeführt wird. Zur Auswahl stehen noch Optionen, etwa dass man als Elternteil vor einer Probennahme kontaktiert werden soll, bei der Testung des Kindes dabei sein möchte oder das Testergebnis via SMS übermittelt bekommen möchte.

Die Freiheitlichen reagierten umgehend auf diesen neuerlichen Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte und konfrontierten die Bildungsdirektorin mit einer umfangreichen Anfrage. Eine absolute Notwendigkeit, bleiben doch zahlreiche Ungereimtheiten im Schreiben offen. So stellt der freiheitliche Bildungssprecher, LAbg. Stefan Hermann etwa die Frage, ob Testungen an Schülern auch dann durchgeführt werden, wenn keine Einverständniserklärung der Obsorgeberechtigten vorliegt oder eine Nichtunterfertigung des Formulars Konsequenzen nach sich ziehen würde. Hermann zeigt überhaupt kein Verständnis für die Vorgehensweise der Bildungsdirektion, die der Angst- und Panikpolitik weiter Vorschub leistet: „Es muss endlich Schluss mit der ständigen Panikmache sein! Wenn es um einen derart unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit von unseren Kindern geht, hört sich jeglicher Spaß auf. Ich fordere die Landesregierung eindringlich auf, unsere Kinder nicht als Spielball für eine völlig fehlgeleitete Coronapolitik zu missbrauchen!“ Zudem fordert der FPÖ-Landesparteisekretär die Landesregierung auf, sich für den Schutz unserer Kinder auszusprechen. „Ich erwarte mir klare Worte der Landesregierung in Richtung Bund und eine Rückkehr zur ‚echten Normalität‘“, schließt Hermann.

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