Hannes Amesbauer:

Freiheitliche befragen ÖVP-Innenminister zu Stilllegung des Asylheims in Kindberg und fordern abermals dauerhafte Schließung!

Bund legt Asylheim in Kindberg kurz vor der steirischen Landtagswahl still; Freiheitliche bringen parlamentarische Anfrage an Innenminister Karner ein.

„Paukenschlag vor der Wahl“ titelte die „Kronen Zeitung“ online am 4. November 2024. Hintergrund war die Stilllegung des Asyl-Großquartiers in Kindberg, welches gegen den massiven Widerstand der regionalen Bevölkerung aufgrund der absoluten Rekordwerte bei den Asylzahlen seit Februar 2023 in Betrieb war. Knapp drei Wochen vor der Landtagswahl wurde sodann bekannt, dass das Bundesquartier in Kindberg mit Beginn der zweiten Novemberhälfte stillgelegt werden soll. Die Freiheitlichen witterten bereits vergangene Woche einen billigen Wahlkampfschmäh. Eine dauerhafte Schließung der Liegenschaft als Asylunterkunft geht mit dieser Stilllegung nämlich nicht einher. „Der Zeitpunkt dieser Stilllegung kurz vor den Landtagswahlen lässt natürlich die berechtigte Befürchtung aufkommen, dass unmittelbar nach dem Urnengang seitens des ÖVP-Ministeriums eine Weiternutzung als Asylheim folgen könnte“, so der freiheitliche Sicherheitssprecher und Bezirksparteiobmann der FPÖ Bruck-Mürzzuschlag NAbg. Hannes Amesbauer, der nun eine Anfrage an ÖVP-Innenminister Gerhard Karner einbringt. Unter anderem soll in Erfahrung gebracht werden, welche Kosten dem Steuerzahler durch den laut Medienberichterstattung noch zwei Jahre laufenden Mietvertrag erwachsen. „Der Innenminister muss uns im Rahmen seiner Beantwortung genaue Zahlen und Fakten zu den untergebrachten Personen, stattgefundenen Polizeieinsätzen und Straftaten liefern. Außerdem wird Karner uns beantworten müssen, ob er einen Zusammenhang mit der steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 dezidiert ausschließen und eine Garantie abgeben kann, dass das Bundes-Asylquartier in Kindberg dauerhaft geschlossen bleibt“, erklärt Amesbauer den Hintergrund der Anfrage. Die Beantwortung sollte spätestens Ende Jänner 2025 vorliegen.

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