Grüne Kritik an Novelle zur Schulassistenz-Durchführungsverordnung entpuppt sich als inhaltslose Panikmache!
Freiheitliche kontern grüne Anwürfe nach geplanten Ausschlüssen vom Unterricht und verweisen auf die Schulpflicht.
Wie der ORF-Steiermark heute online berichtet, befürchten die steirischen Grünen Rückschritte im Rahmen der Inklusion durch eine fragwürdige Auslegung des Erläuterungsberichtes im Rahmen der Novelle zur Steiermärkischen Schulassistenzgesetz-Durchführungsverordnung. Konkret stoßen sich diese an einer Klarstellung zum Anwendungsbereich der Schulassistenz in den Erläuterungen und befürchten Rückschritte im Bereich der chancengleichen Bildung bis hin zu politisch verordneter Altersarmut. Der freiheitliche Behindertensprecher im Landtag LAbg. Philipp Könighofer kontert und entkräftet die grüne Panikmache. „Es ist keineswegs so, dass die Landesregierung Ausschlüsse vom Schulunterricht im Sinn hat – dies wäre rechtlich auch nicht möglich und würde der Schulpflicht entgegenstehen. Es handelt sich beim kritisierten Passus um einen Halbsatz aus dem Erläuterungsbericht zur geplanten Novelle der Durchführungsverordnung und folglich um die Erklärungen zu der aktuell in Begutachtung befindlichen Änderung“, so Könighofer, der auch den Hintergrund der aufgegriffenen Erläuterung erklärt. „Selbstverständlich gilt die Schulpflicht, es gibt aber auch die Möglichkeit der Befreiung vom Schulbesuch aus medizinischen Gründen im Zusammenspiel mit den Erziehungsberechtigten, wie im Schulpflichtgesetz festgehalten ist. Es wird auch keine neuen ‚Entscheidungen über die Schulfähigkeit‘ geben, wie von den Grünen herbeifabuliert. Weiterhin gilt ein Rechtsanspruch auf einen Schulplatz für jedes Kind und eben die Schulpflicht“, so der freiheitliche Behindertensprecher weiter der abschließend festhält: „Den steirischen Grünen sei angeraten, im Zuge des Begutachtungsprozesses inhaltliche Kritik in einem adäquaten Rahmen einzubringen, sodass Fragen sachlich geklärt werden können. Insbesondere in einem derart sensiblen Bereich ist eine Panikmache unangebracht und führt zu unnötiger Verunsicherung. Die Unterstellung, die Landesregierung wolle ‚gewisse Kinder einfach nicht mehr in der Schule haben und ausschließen‘, wie sie Klubobfrau Krautwaschl vorgebracht hat, ist unzutreffend und auf das Schärfste zurückzuweisen!“