Stefan Hermann:

Kinderschutzkonzept und heimische Werte müssen Platz im neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz haben!

Freiheitliche kritisieren in Begutachtung befindliche Novelle zum Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019 und bringen selbst Stellungnahme ein.

Die Novelle mit dem das Steiermärkische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019 (StKBBG 2019) geändert werden soll befindet sich aktuell bekanntlich in Begutachtung. Mehr als 90 Stellungnahmen von Trägern, Erhaltern und Privatpersonen sind bisher eingelangt. Kritik wird insbesondere an der neuen Vertretungsregelung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen geübt. Die Pflicht des Erhalters, bei Abwesenheit einer Pädagogin unverzüglich für Vertretung zu sorgen, soll mit der Novelle abgeschafft werden. Demnach darf künftig eine Person alleine über einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen (!) für eine Kindergartengruppe verantwortlich sein. Sofern keine ausgebildete Fachkraft zur Verfügung steht, könne auch eine „geeignete Aufsichtsperson“ eingesetzt werden. „Dadurch kommt es zu einer massiven Belastung für das Personal aber auch für die Kinder, da die Bildungs- und Betreuungsarbeit von einer einzigen Person alleine nicht in der erforderlichen Qualität gewährleistet werden kann“, übt auch FPÖ-Bildungssprecher LAbg. Stefan Hermann Kritik an der Novelle. Ein weiterer Kritikpunkt der Freiheitlichen ist die fehlende Verankerung von Kinderschutzmaßnahmen im Gesetz. „Angesichts jüngster Missbrauchsfälle in elementarpädagogischen Einrichtungen ist es ein Gebot der Stunde, auch entsprechende Kinderschutzmaßnahmen im StKBBG zu verankern. Jeder Träger sollte dazu verpflichtet werden, ein Kinderschutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen sowie eine Person pro Standort als Kinderschutzbeauftragten auszubilden. Es muss jedenfalls mehr Augenmerk auf diesen so wichtigen Bereich gelegt werden. Die Gesetzesnovelle ist eine geeignete Möglichkeit hierfür“, betont Hermann die Wichtigkeit von Kinderschutz. Der freiheitliche Bildungssprecher hat selbst eine entsprechende Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens eingebracht (siehe Anhang).

Auch die heimische Wertevermittlung muss aus Sicht der Freiheitlichen einen höheren Stellenwert im Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz erfahren. So fordert die FPÖ die Anbringung von leicht sichtbaren Kreuzen in allen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen unabhängig von der Anzahl der dort angemeldeten Kinder mit christlichem Religionsbekenntnis sowie die Wiedereinführung des Verbots weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung, die mit einer Verhüllung des Hauptes verbunden ist – sowohl für Kinder als auch für das elementarpädagogische Personal. „Es ist nicht hinnehmbar, dass unsere Kultur und heimische Werte in steirischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen immer weiter zurückgedrängt werden. Angesichts der überbordenden Zuwanderung ist es wichtiger denn je, unsere christlich-abendländische Werteordnung als Fundament der Gesellschaft verstärkt zu betonen und das Kopftuch aus Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zu verbannen“, so Hermann. Ein Punkt, der von den Freiheitlichen begrüßt wird, ist das schrittweise Absenken der Kinderhöchstzahl in Kindergärten, das mit der vorliegenden Novelle des StKBBG forciert wird. „Unsere Forderung, dass Träger die Wahlfreiheit haben, entweder die Kinderzahl herabzusetzen oder eine weitere Betreuungsperson anzustellen, wurde umgesetzt“, zeigt sich Hermann erfreut. „Die Verringerung der Kinderhöchstzahl in Kindergärten war eine wichtige Forderung des elementarpädagogischen Personals, die nun schrittweise umgesetzt wird – das ist erfreulich. Jedoch ist leider keine Änderung diesbezüglich für alle anderen elementarpädagogischen Einrichtungen geplant. Auch alle übrigen Kritikpunkte des überlasteten Personals und sämtliche im Zuge des Begutachtungsverfahrens eingelangte Stellungnahmen von Trägern und Erhaltern müssen ernst genommen werden. Wir erwarten uns von ÖVP-Landesrat Werner Amon einen konstruktiven Diskurs über weitere Verbesserungsmaßnahmen und eine sorgfältige Überarbeitung der Gesetzesnovelle im Sinne einer qualitativ hochwertigen Kinderbildung und -betreuung“, so der freiheitliche Bildungssprecher abschließend.

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