Landesregierung agiert abermals als Erfüllungsgehilfe der schwarz-grünen Bundesregierung

ÖVP und SPÖ begrüßen neue Corona-Einschränkungen und machen Grünen-Minister Anschober die Mauer; Freiheitliche üben Kritik an Landeshauptmann Schützenhofer, der sich offensichtlich noch schärfere Maßnahmen wünscht; Kunasek lässt mit Götz-Zitat aufhorchen.

Wie vergangene Woche bekannt wurde, plant das Gesundheitsministerium abermals Verschärfungen im Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz. Unter anderem räumt das neue Gesetz dem grünen Gesundheitsminister Anschober künftig mehr Freiheiten beim Verhängen von Ausgangssperren ein. Zudem sollen Zusammenkünfte von bereits vier Personen aus zwei Haushalten künftig als Veranstaltung angesehen werden und einer Anzeige- bzw. Bewilligungspflicht sowie Strafen von bis zu 1.450 Euro unterliegen. Verkehrsbeschränkungen in Gebieten mit hohen Inzidenzwerten und Zwangstestungen bestimmter Berufsgruppen sind bekanntlich ebenfalls Teil des mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrigen Gesetzesentwurfs. Die steirischen Freiheitlichen forderten ÖVP-Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer bereits vergangene Woche auf, sich gegen die irrsinnige Gesetzesänderung auszusprechen – offensichtlich vergebens. Denn eine Stellungnahme des Landes Steiermark (siehe Anlage) zur entsprechenden Novelle begrüßt nunmehr die massive Beschränkung von privaten Treffen. Dem nicht genug, wird sogar die fehlende strafrechtliche Verantwortung jener Personen bemängelt, die solcherart Zusammenkünfte – worunter künftig auch Familienessen fallen – initiieren. „Anstatt sich für die Interessen der Steirer einzusetzen, agiert die steirische Landesregierung abermals als verlängerter Arm der schwarz-grünen Chaosregierung. Die vorgesehene Anzeigepflicht von Zusammenkünften von mehr als drei Personen ist weder nachvollziehbar noch organisatorisch machbar – der bürokratische Aufwand der Behörden würde ins Unermessliche wachsen. Typische private Lebensumstände wie der gemeinsame Wohnbereich oder regelmäßige familiäre Kontakte werden ohnehin völlig außer Acht gelassen. Es kann doch nicht sein, dass das sonntägliche Familienessen oder ein gemeinsamer Spaziergang von vier Personen aus zwei verschiedenen Haushalten künftig als Veranstaltung angemeldet werden muss. Wenn ich den ehemaligen Bundesparteiobmann Alexander Götz zitieren darf, dann gilt es die berechtigte Frage zu stellen, ob dem Gesundheitsminister ‚Papp ins Hirn gestiegen‘ ist“, hält FPÖ-Klubobmann Mario Kunasek die vorgesehenen Regelungen zurecht für absurd.

Aus anderen Bundesländern kam bereits heftige Kritik. So sei laut der oberösterreichischen Landesregierung die vorgesehene Definition der Veranstaltung zu umfassend und aus Wiener Sicht die geplante Anzeige- bzw. Bewilligungspflicht von derartigen Zusammenkünften bei der Kontaktpersonennachverfolgung nicht hilfreich. Im Burgenland habe man ohnehin Bedenken, ob der Plan der Bundesregierung verfassungskonform sei. Auch die Volksanwaltschaft zweifelt in ihrer Stellungnahme an der Verfassungskonformität dieser Bestimmungen. Eine bloße Zusammenkunft solcher Personengruppen sei keine Veranstaltung, heißt es auch in der Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer. Der Strafrahmen von bis zu 1.450 Euro für die Teilnahme an einer untersagten „Veranstaltung“ wird als unverhältnismäßig eingestuft. ÖGB und WKÖ äußern ebenfalls Bedenken am „maßlos über das Ziel hinausgeschossenen“ Plan der schwarz-grünen Koalition. Lediglich dem steirischen Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer scheinen die gesetzten Maßnahmen nicht weit genug zu gehen. „Anstatt den gewaltigen bürokratischen Aufwand zu kritisieren und die Verfassungswidrigkeit zu verurteilen, spricht sich die schwarz-rote Landesregierung auch noch für härtere Strafen von ‚Gastgebern‘ derartiger Zusammenkünfte – sprich etwa vom sonntäglichen Familienessen – aus. Die Testpflicht von Berufsgruppen mit besonders häufigem Kundenkontakt wird ohnehin kritiklos hingenommen und das einfachere Verhängen von Ausgangssperren wie Verkehrsbeschränkungen in Hochinzidenzgebieten einfach abgenickt. Dass Grünen-Minister Anschober dadurch einen massiven Machtzuwachs erfährt, scheint Landeshauptmann Schützenhöfer nicht zu stören. Die steirische Landesregierung agiert nicht nur als Steigbügelhalter der Bundeskoalition, sondern regelrecht als Wegbereiter eines wildgewordenen Gesundheitsministers“, schließt Kunasek, der sich mehr Einsatz für die steirische Bevölkerung erwartet hätte.

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