NEOS, FPÖ und GRÜNE bringen letztes Rechtsgutachten ein

Mithilfe des renommierten Verfassungsexperten und Anwaltes Dr. Wolfram Proksch bringen NEOS, FPÖ und GRÜNE nochmals ihre Bedenken zur ORF-Landesabgabe gegenüber dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zum Ausdruck. Damit kontert man der Argumentation von Landeshauptmann Christopher Drexler, der zuvor aufgerufen war, eine Stellungnahme vor dem VfGH abzugeben. Einer Entscheidung der Verfassungsrichter:innen stehe nun nichts mehr im Weg, betonen die Klubobleute von NEOS und FPÖ. 


Vergangenen November haben NEOS gemeinsam mit FPÖ und GRÜNE die Anfechtung der ORF-Landesabgabe vor dem VfGH eingebracht. Nach einer ersten formellen Prüfung des Antrags durch den Verfassungsgerichtshof im Jänner musste zuletzt Landeshauptmann Christopher Drexler sein Gesetz verteidigen und erklären, warum die Steirerinnen und Steirer im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern weiterhin mit 30 Millionen Euro pro Jahr extra belastet werden sollen. 

Bevor die Verfassungsrichter:innen nun über den Antrag der drei Oppositionsparteien beraten, waren diese nochmals eingeladen, auf die Argumentation des Landeshauptmanns zu kontern. Mithilfe des renommierten Verfassungsexperten und Anwaltes Dr. Wolfram Proksch haben sie eine Gegenschrift angefertigt, die diese Woche beim VfGH eingebracht wird. Damit stehe einer Entscheidung der Verfassungsrichter:innen nichts mehr im Wege, heißt es von NEOS, FPÖ und GRÜNE. Bei einer erfolgreichen Anfechtung der ORF-Landesabgabe würde endlich jene Belastung ein Ende finden, die seit 1975 mehr als 700 Millionen Euro aus den Taschen der Steirerinnen und Steirer gezogen hat.  

NEOS-Klubobmann Niko Swatek zeigt sich vor dem Einbringen des letzten Gutachtens siegessicher: “Diese unfaire Belastung muss ein Ende haben. Unser Ziel ist es, die Steirerinnen und Steirer zu entlasten und die verfassungswidrige Abgabe zu Fall zu bringen. Landeshauptmann Drexler konnte die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht ausräumen. Unsere Initiative, die ORF-Landesabgabe vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen, ist nun in der Zielgerade. Hebt der VfGH die Landesabgabe auf, löst das in ganz Österreich eine Kettenreaktion aus und bringt den Bürgerinnen und Bürgern die längst verdiente Entlastung.”

FPÖ-Klubobmann Mario Kunasek: „Wir Freiheitliche haben der Bevölkerung versprochen, auf allen Ebenen gegen diese unsägliche Landesabgabe vorzugehen. Nachdem ÖVP und SPÖ in der Steiermark erbittert an diesem Steiermark-Malus festhalten, wird sich nun zeigen, ob diese belastende Regelung überhaupt verfassungskonform ist. Mit der neuerlichen Stellungnahme haben wir unsere juristischen Argumente untermauert und erwarten nun gespannt die Entscheidung des VfGH. Außer Frage steht für uns abseits der rechtlichen Betrachtung, dass aus politischer Sicht den Steirern ungerechtfertigter Weise zusätzlich Geld aus der Tasche gezogen wird. LH Drexler und sein Stellvertreter Lang haben mit dem bisherigen Festhalten an dieser ORF-Landesgebühr bewiesen, dass sie trotz Teuerung nur auf ihren eigenen budgetpolitischen Vorteil bedacht sind und kein Interesse an wirksamen Entlastungsmaßnahmen im Sinne der Bürger haben. Alle Bundesländer mit freiheitlicher Regierungsbeteiligung haben diese Landesabgabe bereits abgeschafft oder klare Beschlüsse in diese Richtung getroffen.“ 

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