NEOS, FPÖ und Grüne bringen ORF-Landesabgabe vor den VfGH
In der Steiermark steht ein Ereignis unmittelbar bevor, das es bislang erst einmal in der Geschichte des Landtags gegeben hat: Die Anfechtung eines Gesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof. NEOS haben auf eigene Kosten ein Rechtsgutachten vom Wiener Juristen Dr. Wolfram Proksch erstellen lassen, der schon zuvor Erfolge vor dem VfGH erzielen konnte. Das Ergebnis ist eindeutig. Gemeinsam mit FPÖ und Grünen können die Stimmen der für die Prüfung notwendigen 16 Abgeordneten aufgebracht werden, um die Aufhebung vor dem Verfassungsgerichtshof zu erwirken.
Der Drittelantrag (Antrag mit den Stimmen von einem Drittel der Abgeordneten zum Steiermärkischen Landtag) lässt den Verfassungsgerichtshof überprüfen, ob mehrere Prinzipien unseres Rechtsstaats durch die Landesabgabe gebrochen wurden, wie von Proksch feststellt. Konkret: Keine Gebietskörperschaft darf in die Kompetenzen einer anderen eingreifen. Gesetze müssen lesbar und verständlich sein. Das Legalitätsprinzip, die von der Verfassung geforderte Klarheit von Gesetzen sowie ein sogenannter ‚dynamischer Verweis‘ von einem Landesgesetz auf ein Bundesgesetz müssen vom Verfassungsgerichtshof geprüft und aufgehoben werden.
Stellt auch der VfGH eine Verfassungswidrigkeit fest, so könnte diese auch über die Grenzen der Steiermark hinaus eine Kettenreaktion auslösen und das Gesetz in Kärnten, dem Burgenland und Tirol zu Fall bringen.
NEOS-Klubobmann Niko Swatek: „Genug ist genug! Mehr als 30 Millionen Euro jährliche Mehrbelastung durch ein verfassungswidriges Gesetz – das ist unzumutbar! Unser Ziel ist es, die Steirerinnen und Steirer zu entlasten und das Gesetz zu kippen. Denn gerade in Zeiten, in denen das Leben für viele unbezahlbar wird, muss die Politik handeln und entlasten. Hebt der VfGH die Landesabgabe auf, löst das in ganz Österreich eine Kettenreaktion aus und bringt Bürgern die längst verdiente Entlastung.”
FPÖ-Klubobmann Mario Kunasek: „Es ist ein unmissverständliches und klares Signal, dass drei Oppositionsparteien gemeinsam gegen die ORF-Belastungsabgabe auf steirischer Ebene vorgehen. Die FPÖ spricht sich seit Jahren gegen diesen Steirer-Malus aus. Immerhin hat sich mittlerweile die Mehrheit der österreichischen Bundesländer dagegen entschlossen, eine eigene Landesabgabe einzuheben. Die schwarz-rote Landesregierung in der Grünen Mark will aber weiter tief in die Taschen der Bürger greifen. Wir hoffen nun auf eine gründliche Prüfung der verfassungsrechtlichen Kritikpunkte gegenüber dieser steirischen Strafsteuer. Eine Aufhebung der Regelungen würde eine nachhaltige Entlastung für die steirische Bevölkerung darstellen.“
Der Grüne Kultur- und Sportsprecher Georg Schwarzl: „Wir Grüne sehen es so: Wenn Wien es schafft, Kultur und Sport großzügig zu finanzieren, ohne die Menschen extra zu belasten, dann muss das auch in der Steiermark möglich sein. Es geht nicht, dass Landeshauptmann Drexler und Finanzlandesrat Lang über eine umstrittene Landesabgabe zusätzlich abkassieren. Das ist weder fair noch transparent. Kultur und Sport müssen unbedingt angemessen gefördert werden, aber bitte ohne die Steirerinnen und Steirer unnötig zur Kasse zu bitten. Deshalb unterstützen wir den Gang vor den Verfassungsgerichtshof. Es geht um Gerechtigkeit und eine kluge Budgetpolitik – ohne versteckte Mehrkosten.“