Neue Trinkgeldregelung ist ein Teilerfolg für unsere Betriebe!
Koalitionseinigung im Bund bringt verbesserte Rahmenbedingungen bei Abgaben auf Trinkgelder – für die Freiheitlichen bleibt die völlige Abgabenfreiheit weiterhin das Ziel.
Nach monatelangen Diskussionen und wachsendem Druck aus der Branche hat sich die Bundesregierung nun überraschend auf eine bundesweit einheitliche Regelung für Abgaben rund um Trinkgelder geeinigt. Künftig sollen verpflichtende Pauschalsätze eingeführt werden, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Betriebe Klarheit und Rechtssicherheit schaffen sollen. Der ursprüngliche Wunsch nach einer vollständigen Abgabenfreiheit wurde damit jedoch nicht erfüllt – trotz zahlreicher Forderungen aus den Bundesländern und der Wirtschaft. Dazu meint die freiheitliche Tourismussprecherin LAbg. Eva-Maria Kroismayr-Baier: „Die nun kommunizierte Abgabenregelung bei Trinkgeldern stellt zwar eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand dar, bleibt aber dennoch ein Kompromiss.“ Als wichtigste Weichenstellung betrachtet die Abgeordnete jedenfalls, dass es nun keine Ermessensentscheidungen mehr gibt. „Für unsere Gastronomiebetriebe und ihre Mitarbeiter ist es ein großer Erfolg, dass nun endlich Rechtssicherheit geschaffen wird. Das war eine zentrale Forderung aus der Praxis und wurde nun zumindest erfüllt, wenngleich die Pauschalbeträge, die in die Berechnung der Sozialversicherungsabgaben der Arbeitnehmer einfließen, aus steirischer Sicht erhöht werden“, so Kroismayr-Baier. Die bisherigen Unsicherheiten und drohenden Nachzahlungsforderungen durch fehlende einheitliche Regelungen hatten insbesondere in der Steiermark viele Unternehmer vor enorme Herausforderungen gestellt.
„Natürlich hätten wir uns, wie gefordert, die vollständige Abgabenfreiheit für Trinkgelder gewünscht. Das wäre die einzig wirklich faire Lösung für alle Betroffenen gewesen. Doch zumindest ist die neue Regelung ein Schritt in die richtige Richtung“, so Kroismayr-Baier weiter. Zugleich wirft Kroismayr-Baier eine entscheidende Frage auf: „Was passiert nun mit jenen Betrieben, die seit Anfang des Jahres – oder schon davor – von den Behörden kontrolliert und auf Basis von geschätzten Trinkgelderlösen mit teils fünfstelligen Beträgen zur Nachzahlung aufgefordert wurden und diese Zahlungen bereits geleistet haben? Wenn es nun einheitliche Regelungen gibt, müssen auch die alten Strafen im Sinne der Fairness auf den Prüfstand gestellt werden!“ Abschließend hält Kroismayr-Baier fest: „Wir werden weiterhin für die vollständige abgabenfreie Behandlung von Trinkgeldern eintreten, denn nur das führt zu einer echten Entlastung der Arbeitnehmer und der Betriebe. Der heutige Schritt ist ein erster Etappensieg.“