Mario Kunasek:

Oberösterreichischer Weg muss auch in der Steiermark umgesetzt werden!

Freiheitliche begrüßen Entscheidung des Landesgerichtes Linz und fordern analoge Regelungen für die Steiermark – FPÖ-Antrag zur Wohnunterstützung wird folgen.

Wie gestern medial bekannt wurde, gab das Landesgericht Linz dem von den oberösterreichischen Freiheitlichen geschaffenen restriktiven Zugang zur Wohnbeihilfe statt. Ein türkischer Staatsbürger hatte auf Schadenersatz und Diskriminierung geklagt, weil er aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse keine Wohnbeihilfe erhalten hat. Seit 2018 wird in Oberösterreich von nicht österreichischen oder nicht EU-Staatsbürgern neben einem mindestens fünfjährigen Aufenthalt in Österreich und einem Einkommensnachweis auch ein Deutschzertifikat verlangt, um die Wohnbeihilfe des Landes zu erhalten. „Wir begrüßen das gestrige Urteil und freuen uns, dass der unter FPÖ-Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner eingeschlagene Kurs vom Gericht bestätigt wurde“, so FPÖ-Klubobmann Mario Kunasek in einer ersten Reaktion. „Nun gilt es, die Bestimmungen für die Erlangung der Wohnunterstützung auch in der Steiermark analog zum oberösterreichischen Modell abzuändern. Wir brauchen ein Ende des Gießkannenprinzips und klare, restriktive Voraussetzungen für die Erlangung von Beihilfen. Die steirischen Freiheitlichen werden deshalb einen Antrag einbringen, mit welchem wir die Schaffung eines ähnlichen Modells auch für die Grüne Mark einfordern. Die Landesregierung, insbesondere jedoch SPÖ-Soziallandesrätin Doris Kampus, muss endlich den Fokus auf die Unterstützung der heimischen Bevölkerung legen“, so Kunasek abschließend.

Zurück

Ähnliche

Themen