Stefan Hermann:

ÖVP und SPÖ sagen ja zum Arbeiten im Kindergarten ohne Qualifikation und ohne Strafregisterbescheinigung!

Freiheitliche kritisieren Gesetzesnovelle zum Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz; zahlreich eingelangte Stellungnahmen wurden nicht ernst genommen und von FPÖ geforderte Kinderschutzmaßnahmen abgelehnt; Landesrat Amon verteidigt „guten Kompromiss“.

Die Novelle des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes bildete einen der Schwerpunkte der heutigen Landtagssitzung. Bereits im Vorfeld wurde diese breit im zuständigen Ausschuss diskutiert und vonseiten des elementarpädagogischen Personals vor allem kritisiert. So auch von den Freiheitlichen, die nicht nachvollziehen können, warum auf die vielfach geäußerten Kritikpunkte und zahlreich eingelangten Stellungnahmen im Gesetzwerdungsprozess nicht entsprechend eingegangen wurde. „Eines haben sämtliche von Pädagogen, Betreuern und Eltern eingebrachten Stellungnahmen zum Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz gemeinsam: ihnen allen geht es um das Kindeswohl. Dieses ist mit Beschlussfassung der aktuellen Gesetzesnovelle definitiv nicht mehr gegeben. Dass künftig bei fehlendem Personal jeder beliebigen Person die Aufsicht von bis zu 25 Kindern übertragen werden kann, ohne eine fachliche Ausbildung vorzuweisen oder weitere Kriterien erfüllen zu müssen, ist eine Farce. Nicht einmal ein Strafregisterauszug muss vorgelegt werden, was im Hinblick auf in jüngster Vergangenheit bekanntgewordene Missbrauchsfälle in Kindergärten äußert bedenklich und auf das Schärfste zu verurteilen ist“, so FPÖ-Bildungssprecher LAbg. Stefan Hermann, der nach dem umstrittenen Personaldispens und dem Herunterschrauben der Anstellungserfordernisse nun den nächsten Rückschritt ortet. Zwar sind die Senkung der Kinderhöchstzahlen in Kindergärten, die ermöglichte Zusammenlegung von mehreren Gruppen an Randzeiten oder Erleichterungen für Tagesmütter sowie die Einführung der Sozialstaffel für Kinderkrippen aus freiheitlicher Sicht begrüßenswert – diese Punkte wurden von der FPÖ auch mitgetragen – allerdings wurden etwa wichtige Maßnahmen im Bereich des Kinderschutzes verabsäumt. „Mit diesem Paket wurde eine große Chance vertan, wenn es darum geht, die gesetzlichen Rahmenbedingungen um Kinderschutzmaßnahmen zu erweitern. Die aktuelle Novelle als ‚guten Kompromiss‘ zu bezeichnen, wie ÖVP-Landesrat Werner Amon es heute tat, ist eine Chuzpe. Dass entgegen großmundiger Ankündigungen keine tiefergehenden Kinderschutzmaßnahmen für elementarpädagogische Einrichtungen im Gesetz vorgesehen sind, ist bedauerlich. Ebenso wie die Tatsache, dass unsere Entschließungsanträge zum Schutz unserer Jüngsten heute von ÖVP und SPÖ abgelehnt wurden“, so Hermann abschließend.

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