Persönlichkeitswahlrecht stärken – leichtere Vergabe von Vorzugsstimmen ermöglichen!
FPÖ will Vergabe von Vorzugsstimmen durch Ankreuzen vorgedruckter Kandidatennamen am Stimmzettel ermöglichen.
Wähler in der Steiermark können bei Landtags- und Gemeinderatswahlen zwar Vorzugsstimmen vergeben, allerdings müssen sie hierzu den Vor- und Zunamen in das richtige Feld der Partei am Stimmzettel selbst hineinschreiben. „Aus Angst einen Fehler zu machen, haben Wähler oftmals Hemmungen, selbst etwas auf dem amtlichen Stimmzettel zu notieren. Folglich wird auf die Möglichkeit der Vergabe einer Vorzugsstimme verzichtet“, berichtet der freiheitliche Klubobmann Mario Kunasek. Er fordert daher eine wählerfreundlichere grafische Ausgestaltung der Stimmzettel bei Gemeinderats- und Landtagswahlen. „Es sollten die ersten zwölf Kandidaten einer jeden Partei namentlich am Stimmzettel angeführt werden. Der Wähler erhält somit einen Überblick der erstgereihten Kandidaten einer jeden Partei und kann rasch und unkompliziert sein Kreuz bei einer ihm bekannten Person setzen. Stimmzettel bei Nationalratswahlen folgen genau diesem Muster – das hat sich bewährt“, so Kunasek, der einen Antrag zur Änderung der Landtagswahlordnung einbrachte.
Die Länder Vorarlberg, Niederösterreich und Burgenland verfügen bereits seit Jahren über Landtagswahlordnungen, die eine ausgeprägte persönlichkeitsbezogene Form der Stimmabgabe vorsehen. In diesen Bundesländern ist es möglich, eine Vorzugsstimme durch Ankreuzen von namentlich am Stimmzettel angeführten Personen zu vergeben. In der Steiermark ist diese Option der personenbezogenen Stimmabgabe bei Landtags- und Gemeinderatswahlen nicht möglich, weil die Landtagswahlordnung dies nicht vorsieht. „Dieses Manko sollte behoben werden. Gerade in Zeiten einer zunehmenden Politikverdrossenheit muss es das Bestreben der Politik sein, die Bindung zwischen Volksvertretern und Wählern zu festigen. Dazu gehört auch die Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts durch eine einfachere Vergabe von Vorzugsstimmen“, so Kunasek. Der Freiheitliche verweist auch auf einen weiteren positiven Nebeneffekt einer solchen Änderung. Denn bei Wahlgängen kommt es immer wieder vor, dass nur der Nachname eines Kandidaten auf den Stimmzettel geschrieben wird. Bei Namensgleichheiten ist diese Stimme jedoch ungültig, da bei der Auszählung nicht eruiert werden kann, welchem Kandidaten sie zugerechnet werden soll. „Wenn die Option des Ankreuzens vorgedruckter Vor- und Zunamen ermöglicht wird, würde auch dieses Problem nicht gegeben sein“, so Kunasek abschließend.