Stefan Hermann:

Steirische Gemeinden müssen durch das aufgeflogene Müll-Kartell verursachten Schäden auf den Grund gehen!

Freiheitliche rufen Gemeinden auf, potentielle negative Auswirkungen der Kartellbildung auf Gemeindefinanzen zu prüfen – auch rechtliche Schritte nicht ausgeschlossen.

Wie heute medial bekannt wurde, geht die Bundeswettbewerbsbehörde gegen das heimische Müll-Kartell vor. Als erstes Unternehmen wurde ein Strafantrag gegen die in Feldkirchen bei Graz beheimatete Firma Saubermacher verhängt. Das aufgeflogene Kartell soll über Jahre hinweg in ganz Österreich gewirkt und dabei einen Schaden für die heimischen Gemeinden und Steuerzahler verursacht haben. „Es ist schockierend, dass die ohnehin finanziell bereits in Schieflage geratenen Kommunen scheinbar auch noch über Jahre hinweg von Müllunternehmen potentiell geschädigt wurden“, so FPÖ-Gemeindesprecher LAbg. Stefan Hermann in einer ersten Reaktion. „Nach derartigen Erkenntnissen kann nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden – besonders dann nicht, wenn der Schaden die Gemeinden und am Ende des Tages also direkt die Steuerzahler betrifft“, so Hermann weiter, der die steirischen Kommunen auffordert, die genauen Auswirkungen der Kartellbildung auf die Gemeindehaushalte zu prüfen. „Wir werden über unsere Funktionäre in den Gemeindestuben dementsprechende Anträge einbringen, die auf eine genaue Ermittlung der negativen Konsequenzen des Müll-Kartells auf die Abgabensituation in den Gemeinden abzielen. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass Gemeinden, die durch die Kartellbildung geschädigt wurden, rechtliche Schritte gegen die jeweiligen Unternehmen ergreifen. Auch in meiner Heimatgemeinde Feldkirchen bei Graz – dem Standort der Firma Saubermacher – werden wir eine derartige Prüfung anstrengen. Schließlich sind wir es als Kommunalpolitiker den Gemeindebürgern im Sinne der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit schuldig, mögliche negative finanzielle Auswirkungen zu erheben und rückzufordern“, so der freiheitliche Gemeindesprecher abschließend.

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