Steirische Landesregierung reagiert auf LRH-Kritik und schickt Gesetzesänderung zur Deckelung von Elternbeiträgen in Begutachtung

Der steirische Landesrechnungshof (LRH) stellte in seinem im Mai 2023 veröffentlichten Prüfbericht „Wiki – Wir Kinder, Bildung und Betreuung“ mehrere Kritikpunkte fest. Beanstandet wurde die unrechtmäßige Vorgehensweise rund um die Einhebung von Bastelbeiträgen, die über eine Kostendeckung hinausgingen sowie vereinsinterne Vorgaben, die eine beabsichtigte Erwirtschaftung von Überschüssen zum Ziel hatten. Eine derartige Gewinnerzielungsabsicht steht im klaren Widerspruch zum Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetz (StKBFG), weswegen die Landesregierung nun eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg brachte. Konkret soll im Gesetz künftig verankert werden, dass es zu keinem Überschuss an Einnahmen aus Elternbeiträgen kommen darf und die Summe der Einnahmen aus Zahlungen der Eltern und den Förderungen, die eine Einrichtung für den laufenden Betrieb aus der öffentlichen Hand erhält, nicht die Ausgaben für den laufenden Betrieb übersteigen dürfen.
„Damit kann der Gewinnerzielungsabsicht von elementarpädagogischen Einrichtungen ein Riegel vorgeschoben werden. Zahlungen, die aus der öffentlichen Hand bzw. von Erziehungsberechtigten an Träger einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung geleistet werden, dürfen niemals gewinnbringend sein“, hält Bildungslandesrat Stefan Hermann fest.