Mario Kunasek:

Türkis-grüne Corona-Verordnungen waren gesetzeswidrig!

Verfassungsgerichtshof erklärt Teile der Covid-19-Gesetze für verfassungswidrig; es drohen Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe; Freiheitliche kritisieren Verordnungs-Pfusch und werden Anfrage an Landeshauptmann Schützenhöfer einbringen, um Folgen für die Steiermark zu erörtern.

Die heutigen Entscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) verdeutlichen, dass die türkis-grüne Bundesregierung nicht in der Lage ist, Österreich sicher und rechtskonform durch die Coronakrise zu führen. Konkret hat der VfGH entschieden, dass das verhängte Betretungsverbot für Geschäfte über 400 Quadratmeter gänzlich sowie die Verordnung für das Betretungsverbot von öffentlichen Orten teilweise rechtswidrig waren. „Das sogenannte ‚virologische Quartett‘ bestehend aus Kanzler Kurz, seinem Vize Kogler, Gesundheitsminister Anschober und Innenminister Nehammer hat in den vergangenen Monaten eindrucksvoll bewiesen, dass sie bzw. deren Ministerien nicht imstande sind, Verordnungen zu erlassen, die auch den Gesetzen entsprechen. Mit völlig überschießenden Maßnahmen und – wie der Verfassungsgerichtshof nun entschied – teils rechtswidrigen Restriktionen hat die türkis-grüne Bundesregierung unser Land in einen Ausnahmezustand versetzt und dadurch unter anderem massiven wirtschaftlichen Schaden verursacht. Darüber hinaus wurde die Bevölkerung zu Unrecht angehalten, den öffentlichen Raum nur im Ausnahmefall zu betreten. Die Menschen wurden bewusst in Angst und Schrecken versetzt, um davon abzulenken, dass die verantwortlichen Minister mit der Lage völlig überfordert waren – und offensichtlich nach wie vor sind“, so FPÖ-Landesparteiobmann Mario Kunasek, der in diesem Zusammenhang beispielhaft an den legendären „Oster-Erlass“ oder das Besuchsverbot in privaten Räumen erinnert, von dem es im Nachhinein hieß, das hätte es ohnehin nie gegeben.

Die Folgen der VfGH-Urteile könnten die Republik noch teuer zu stehen kommen. So könnten nunmehr alle Inhaber von Geschäften mit einer Verkaufsfläche von über 400 Quadratmetern, die aufgrund der türkis-grünen Verordnung ihre Läden länger geschlossen halten mussten, die Republik auf Schadenersatz klagen. Auch abgestrafte Privatpersonen könnten den Spruch der Höchstrichter zum Anlass nehmen, ihr vielleicht zu Unrecht bezahltes Bußgeld wieder zurückzufordern. Welche Auswirkungen das Urteil des Verfassungsgerichtshofes auf die Steiermark haben wird, wollen die Freiheitlichen im Rahmen einer Anfrage an Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer klären. „Der türkis-grüne Verordnungs-Pfusch wird uns mit Sicherheit noch länger beschäftigen und womöglich auch Konsequenzen für die Steiermark haben. Wir werden jedenfalls eine Anfrage an den Landeshauptmann einbringen, um allfällige Strafzahlungen sowie anderweitige Folgen für die Grüne Mark in Erfahrung zu bringen“, so Kunasek abschließend.

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