Marco Triller:

Verantwortung und Vertrauen müssen im ORF-Stiftungsrat stets sichergestellt sein!

Regierungsfraktionen bringen gemeinsamen Antrag zur gesetzlichen Möglichkeit der vorzeitigen Abberufung von ORF-Stiftungsräten ein – Integrität und Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Fokus

Die steirischen Regierungsfraktionen von FPÖ und ÖVP haben heute einen gemeinsamen Antrag zur Schaffung einer gesetzlichen Möglichkeit der vorzeitigen Abberufung von Mitgliedern des ORF-Stiftungsrates in den zuständigen Verfassungsausschuss des Landtages Steiermark eingebracht. Ziel ist es, auf Bundesebene eine entsprechende Änderung des ORF-Gesetzes zu erwirken, um die Verantwortlichkeit innerhalb des zentralen Kontrollgremiums des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stärken. Der Antrag wird im Rahmen der kommenden Ausschusssitzungen im Juni erstmals behandelt und soll noch im selben Monat im Rahmen der Landtagssitzung beschlossen werden.

Ausgangspunkt des Vorstoßes sind mehrere Vorfälle und Diskussionen rund um Mitglieder des ORF-Stiftungsrates, die zuletzt Zweifel an der bestehenden Rechtslage aufgeworfen haben. Derzeit sieht das ORF-Gesetz keine Möglichkeit vor, ein vom Land entsandtes Mitglied des Stiftungsrates während der laufenden Funktionsperiode aus wichtigen Gründen vorzeitig abzuberufen. Diese Situation wird von den Regierungsfraktionen als unzureichend bewertet, da verantwortungsvolle Funktionen in einem derart bedeutenden Kontrollorgan auch mit klaren Möglichkeiten zu Konsequenzen verbunden sein müssen. Gleichzeitig betonen Freiheitliche und Steirische Volkspartei ausdrücklich, dass die Unabhängigkeit des ORF und seiner Gremien unangetastet bleiben muss und eine allfällige Neuregelung ausschließlich unter klar definierten rechtlichen Voraussetzungen erfolgen darf.

FPÖ-Klubobmann Marco Triller betont: „Wer eine derart verantwortungsvolle Funktion im höchsten Kontrollgremium des ORF ausübt, muss auch entsprechend Verantwortung übernehmen. Die derzeitige Rechtslage führt dazu, dass selbst in schwerwiegenden Fällen praktisch keine Möglichkeit besteht, ein Mitglied des Stiftungsrates vorzeitig abzuberufen. Das ist weder zeitgemäß noch im Sinne eines glaubwürdigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Unser Ziel ist daher eine klare, rechtsstaatlich abgesicherte Regelung, die Verantwortlichkeit stärkt und gleichzeitig Missbrauch ausschließt.“

Der Antrag sieht vor, die Bundesregierung aufzufordern, dem Nationalrat eine Änderung des ORF-Gesetzes vorzulegen, mit der eine verfassungskonforme Möglichkeit zur vorzeitigen Abberufung von Mitgliedern des ORF-Stiftungsrates aus wichtigen Gründen geschaffen wird. Dabei sollen insbesondere rechtsstaatliche Prinzipien wie Transparenz, rechtliches Gehör und effektiver Rechtsschutz sichergestellt werden. Mit diesem Vorstoß setzen die steirischen Regierungsfraktionen ein klares Signal für mehr Verantwortung, Integrität und Vertrauen innerhalb der ORF-Gremien und damit auch für die langfristige Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

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