Stefan Hermann:

Verstöße gegen Stellenbesetzungsgesetz werden noch politisch thematisiert werden!

Freiheitlicher Prüfauftrag brachte tiefen Einblick in schwarz-rotes Postenbesetzungssystem; FPÖ will Erkenntnisse im Kontrollausschuss genau beleuchten.

 

In einem heute vorgelegten Bericht des Landesrechnungshofs (LRH) werden zahlreiche Besetzungen von Spitzenposten in der Steiermark einer näheren Betrachtung unterzogen. Der gesamte Prüfbericht geht auf einen Antrag der freiheitlichen Landtagsfraktion zurück. Insgesamt wurden laut den Prüfern 80 Bestellungsvorgänge unter die Lupe genommen. Dabei konnten mitunter Verstöße gegen das Stellenbesetzungsgesetz festgestellt werden. Darüber hinaus wird im Bericht festgehalten, dass im Zuge der Landesamtsdirektorenbestellung der SPÖ-nahen Beamtin Brigitte Scherz-Schaar im Jahr 2020 auf ein Besetzungsverfahren inklusive öffentlicher Ausschreibung verzichtet wurde. Den Umstand, dass für die Besetzungen der Landesamtsdirektoren und der Bezirkshauptleute derzeit kein rechtlich formalisiertes Verfahren mit verbindlichen Verfahrensschritten vorgesehen ist, sehen die Freiheitlichen kritisch. „Der Bericht zeigt eindeutig, dass es bei den Postenbesetzungen in der Steiermark klarere rechtliche Vorgaben und mehr Transparenz braucht. Die FPÖ wird die Erkenntnisse des Landesrechnungshofs heranziehen, um künftig noch deutlicher darauf hinzuweisen, dass Ausschreibungen und objektive Besetzungsverfahren vor allem bei Spitzenpositionen im Beamtenbereich sowie in landesnahen Unternehmen zwingend durchzuführen sind“, so FPÖ-Klubobmannstellvertreter LAbg. Stefan Hermann.

 

Insgesamt sprach der Landesrechnungshof im Rahmen des 187 Seiten umfassenden Berichts 27 konkrete Empfehlungen aus. Besonders spannend ist, dass oftmals die Nichteinhaltung des Stellenbesetzungsgesetzes moniert sowie ein verpflichtendes Verfahren bei der Bestellung von Führungskräften im Land empfohlen wird. „Wir werden diesen Bericht zum Anlass nehmen, auch entsprechende Anträge zur Festschreibung verbindlicher Vorgaben einzubringen. Es ist auch nicht von der Hand zu weisen oder schönzureden, dass gerade bei der Bestellung von politisch besonders wichtigen Posten die Nichteinhaltung entsprechender Auswahlprozedere praktiziert wurde. Negativbeispiel ist sicher die Besetzung des Landesamtsdirektors mit der ehemaligen Voves-Büroleiterin Brigitte Scherz-Schaar. Hier dürfte es sich tatsächlich um einen schwarz-roten Personaldeal im Stil des alten Proporzsystems handeln. Ähnliches zeichnet sich auch bei der Besetzung von acht Bezirkshauptleuten ab“, erklärt Hermann und kündigt abschließend weitere politische Stellungnahmen und Initiativen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Bericht an.

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