Vorgangsweise der Landesregierung rund um neues KAGES-Dienst- und Besoldungsrecht ist glatter Verfassungsbruch!
ÖVP und SPÖ missachten bei Umsetzung von längst überfälligen Gehaltsverbesserungen für KAGes-Mitarbeiter verfassungsrechtlich erforderliches Begutachtungsverfahren bei Gesetzesnovelle.
Ende Juni präsentierte die Landesregierung ein Maßnahmenpaket für das steirische Spitalswesen. Im Zentrum der Pressekonferenz stand vor allem die Attraktivierung der Lohnschemata. Diese werden im neuen Steiermärkischen KAGes-Zuweisungs-, Dienst- und Besoldungsrecht (StKDBR) geregelt – die Vorgangsweise, die dabei von ÖVP und SPÖ gewählt wurde, stößt bei den Oppositionsparteien jedoch auf Unverständnis. „Still und leise wurde das neue Gesetz als Regierungsvorlage in das elektronische Verwaltungssystem des Landes eingebracht – weder die anderen Parteien im Landtag, noch die davon Betroffenen bekamen etwas mit“, zeigen sich die drei Klubobleute von FPÖ, Grüne und KPÖ sowie der Gesundheitssprecher von NEOS verärgert.
„Die FPÖ setzt sich seit Jahren für bessere Arbeits- und Gehaltsbedingungen für die in den heimischen Spitälern beschäftigten Mitarbeiter ein, weswegen die geplanten Verbesserungen prinzipiell zu begrüßen sind. Dass die Landesregierung jedoch kein ordentliches Begutachtungsverfahren für ein derart wichtiges Gesetz vornimmt, ist völlig unverständlich und ein glatter Verfassungsbruch. Immerhin sind tausende Mitarbeiter von dem neuen Regelwerk unmittelbar betroffen – offizielle Stellungnahmen seitens der Interessensvertretungen und sonstiger Betroffener dürften von ÖVP und SPÖ aber nicht gewünscht gewesen sein. Dass ÖVP und SPÖ den Betroffenen die Möglichkeit genommen haben, sich im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zu äußern, ist demokratiepolitisch bedenklich. Dies umso mehr als das Gesetz ohnehin erst im Herbst beschlossen hätte werden können. Offensichtlich wollte man aber kritischen Stimmen keine Plattform bieten. Besonders interessant ist dieser Zugang vor dem Hintergrund, dass dem Freiheitlichen Landtagsklub bereits Schreiben vorliegen, die in Bezug auf die Neuerungen für die medizinisch-technischen Bedenken äußern“, so der freiheitliche Klubobmann weiter, der ankündigt, einen Unterausschuss zur Thematik einzuberufen. „Wir werden gemeinsam mit den anderen Oppositionsparteien die Einsetzung eines Unterausschusses fordern, der bereits am Folgetag des anstehenden Ausschusstages einberufen werden kann, wodurch es zu keinen Verzögerungen bei den Gehaltsanpassungen kommen wird“, so FPÖ-Klubobmann Kunasek.
Grünen-Klubobfrau Sandra Krautwaschl pflichtet dem bei: „Die adäquate Entlohnung des Personals war und ist – neben der Dienstplansicherheit und einer überfälligen Entlastung – eine zentrale Grüne Forderung. „Das betrifft aber nicht nur die Ärzteschaft und den Pflegedienst, sondern auch das medizinisch-technische Personal und die Menschen in der Verwaltung“, so Krautwaschl. Sie zeigt sich irritiert davon, dass die Regierung nicht aus der Vergangenheit lerne: „Schon bei den Prämienzahlungen in der Elementarpädagogik hat man die Berufsgruppen auseinanderdividiert. Jetzt wiederholt sich dieses Spiel im Gesundheitsbereich.“
„Es ist eine grobe Missachtung des demokratischen Prozesses und eine Respektlosigkeit gegenüber den tausenden Beschäftigten, ein derart weitreichendes Gesetz wie dieses ohne ordentliche Begutachtung durchzudrücken. So war es den vielen Mitarbeiter:innen im Gesundheits- und Pflegebereich und ihren Interessensvertretungen nicht möglich, auf Lücken in der Gesetzesnovelle hinzuweisen und an deren Verbesserung mitzuwirken. Diverse Bedenken wie beispielsweise bei den Gehaltsschemen des medizinisch-technischen Diensts oder Missstände wie die Nichtberücksichtigung von Mitarbeiter:innen im Patiententransport, der Verwaltung, der Reinigung, der Küche usw. bei den Gehaltsanpassungen hätten im Rahmen der Begutachtung behandelt und im Interesse der Beschäftigten aufgelöst werden können. Es ist mir völlig unverständlich, warum die Landesregierung auf diesen wertvollen und umfassenden Schatz an Erfahrungen und Anregungen aus der Praxis verzichtet“, so KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler.
NEOS-Gesundheitssprecher Robert Reif, der die Einberufung des Unterausschusses ebenso unterstützt, ergänzt: „Die Vorgehensweise der Landesregierung, kein Begutachtungsverfahren durchzuführen, führt wieder einmal zu sehr viel Verunsicherung innerhalb der KAGes-Bediensteten. Das ist eine Frechheit gegenüber all jenen, die unser Gesundheitssystem trotz der schlechten Rahmenbedingungen am Leben erhalten. Wieder einmal müssen wir der Landesregierung deutlich sagen: Wertschätzung sieht anders aus! Gehaltsanpassungen und Änderungen im Dienstrecht - auch wenn diese Verbesserungen bringen - gehören in eine ordentliche Begutachtung und dürfen nicht über den Flurfunk kommuniziert werden.“ Der Gehaltsnovelle stehe man grundsätzlich positiv gegenüber, erklärt Reif, doch es dürfe damit zu keiner Ungleichbehandlung kommen: „Jede einzelne der vorhandenen Berufsgruppen in unseren Spitälern ist unerlässlich und gleichermaßen wichtig, um die tägliche Gesundheitsversorgung in der Steiermark aufrechtzuerhalten. Deshalb darf es zu keiner Ungleichbehandlung innerhalb der Berufsgruppen kommen, sodass sich die einen über großzügige Gehaltserhöhungen freuen, während andere leer ausgehen. Wir NEOS haben uns bereits in den vergangenen Jahren stark für eine Erhöhung der KAGes-Gehälter sowie eine gerechtere Anrechnung der Vordienstzeiten eingesetzt. Deshalb werden wir auch jetzt sehr auf eine gerechte Gehaltsnovelle achten“, so Robert Reif abschließend.
Die Oppositionsparteien laden alle Interessensvertretungen und Betroffene ein, sich mit ihren Einwendungen und Anregungen zum Gesetz an sie zu wenden. „Wir werden diese im Rahmen des Unterausschusses vorbringen“, so die drei Klubobleute von FPÖ, Grüne und KPÖ sowie der NEOS-Gesundheitssprecher unisono.