Wiederherstellung der Prüfrechte des Landesrechnungshofes dringend notwendig!
Verfassungsgerichtshof hebt Teil der steirischen Landesverfassung auf; Prüfung der Wohnbauträger sei aufgrund mangelhafter Bestimmungen in der Landesverfassung nicht zulässig – Freiheitliche fordern Unterausschuss und drängen auf Reparatur des Gesetzes, um verfassungskonforme Kontrolle der öffentlichen Mittelverwendung sicherstellen zu können.
Im Jahr 2019 beantragten die Freiheitlichen eine Überprüfung der gemeinnützigen Wohnbauträger durch den Landesrechnungshof (LRH). Die Träger erhalten bekanntlich vom Land Steiermark Wohnbauförderungen in beträchtlicher Höhe. Sie verweigerten jedoch aus verschiedenen Gründen, sich einer umfassenden Kontrolle zu unterziehen. Folglich wurde der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit der Frage nach der Prüfkompetenz und dem Prüfumfang befasst. Nun haben die Höchstrichter entschieden, wie die „Kleine Zeitung“ heute berichtet: Die Prüfung der Wohnbaufirmen durch den LRH sei nicht zulässig. Jene Passage der Landesverfassung, die das Prüfrecht einräumt, sei mangelhaft und verstoße gegen die Bundesverfassung. Der VfGH hebt damit einen Teil der Landesverfassung (L-VG) von Amts wegen auf. „Der Umstand, dass die Prüfung der gemeinnützigen Wohnbauträger und damit die öffentliche Mittelverwendung aufgrund von unzureichenden gesetzlichen Bestimmungen in unserer Landesverfassung nicht möglich ist, ist sofort und nachhaltig zu beheben. Der Landesrechnungshof kann dadurch seiner Arbeit als Prüforgan faktisch nicht unumschränkt nachkommen. Es braucht nun eine rasche Reparatur des Gesetzes, um die offensichtlichen Missstände, die nur dank der Oppositionsarbeit der Freiheitlichen bekannt wurden, zu beheben“, so FPÖ-Klubobmann und Obmann des Kontrollausschusses LAbg. Mario Kunasek, der die Einrichtung eines entsprechenden Unterausschusses zur Überarbeitung des L-VG fordert.
Die Freiheitlichen werden im nächsten Ausschuss einen Antrag einbringen, der auf die Einberufung eines eigenen Unterausschusses unter Einbeziehung von Vertretern des Landtags, der Landesregierung, des Landesrechnungshofes sowie von namhaft zu machenden Experten abzielt, um die mangelhaften Passagen der steirischen Landesverfassung zu reparieren. „Es ist nun die Aufgabe des Landtages Steiermark, die Landesverfassung so zu ändern, dass der Landesrechnungshof als Hilfsorgan des Landtages seinen Prüf- und Kontrolltätigkeiten auch wirklich nachkommen kann. Selbstverständlich muss die Gebarungskontrolle von Wohnbauträgern, die beachtliche Summen aus der Wohnbauförderung erhalten, mitumfasst werden. Dass mehrheitlich schwarz-rot dominierte Wohnbaufirmen, die mit Steuergeld gespeist werden, nicht durch den LRH kontrolliert werden können, ist inakzeptabel“, so Kunasek, der vor allem die Bestemmhaltung der Wohnbauträger für bezeichnend hält. „In der Vergangenheit waren ähnliche Prüfungen gang und gäbe. Dass sich die Wohnbauträger aktuell derart gegen eine entsprechende Gebarungskontrolle des Landesrechnungshofes wehren, lässt jedenfalls tief blicken. Die Verantwortlichen in den teils schwarz-rot dominierten Organisationen sollten sich nicht zu früh freuen. Wir Freiheitliche werden nicht lockerlassen und auf eine ordnungsgemäße und verfassungskonforme Prüfung der Wohnbauträger pochen. Eine transparente Mittelverwendung sollte in der heutigen Zeit Gebot der Stunde sein. Schließlich geht es um die zweckmäßige Verwendung von Steuergeldern im Sinne der heimischen Bevölkerung“, so Kunasek abschließend.