Stefan Hermann:

Wildbachverbauung wird Thema im Landtag!“

Rechnungshof kritisiert mangelnden Schutz vor Naturgefahren; Freiheitliche bringen schriftliche Anfrage an ÖVP-Landesrat Johann Seitinger ein.

In seinem Bericht „Wildbach- und Lawinenverbauung in Oberösterreich und der Steiermark“ kritisiert der Rechnungshof den mangelnden Schutz vor Naturgefahren in einigen Gemeinden. Gemäß Forstgesetz 1975 sind die Kommunen dazu verpflichtet, ihre Wildbäche samt Zuflüssen mindestens einmal pro Jahr zu begehen und Holz oder andere Gegenstände, die den Wasserlauf hemmen, zu entfernen. Der Rechnungshof stellte im Rahmen seiner Prüfung allerdings fest, dass im Zeitraum 2015 bis 2020 nicht alle Gemeinden dieser Verpflichtung nachkamen. Die Folge sei der unzureichende Schutz vor Naturgefahren. Das Prüforgan empfiehlt, die Finanzierung von Schutzmaßnahmen aus Bundesmitteln an die nachweisliche Erfüllung der im Forstgesetz vorgeschriebenen Aufgaben durch die Gemeinden zu binden und spricht sich für eine verpflichtende Ausweisung von Gefahrenzonen in den entsprechenden Gefährdungszonenplänen aus. „Die Kritik des Rechnungshofes ist unbedingt ernst zu nehmen. Schließlich geht es um den ausreichenden Schutz vor Naturgefahren, der aufgrund von unkontrollierter Wildbachverbauung nicht gegeben sein könnte. Die Empfehlungen des Kontrollorgans müssen seitens der zuständigen Stellen auf Bundes- und Landesebene genau gesichtet werden, um allfällige Handlungsschritte zu prüfen. Jedenfalls wird man sich anschauen müssen, warum konkret die ein oder andere Kommune den im Forstgesetz festgeschriebenen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und ob es sich bei einer allfälligen Ausweitung der Pflichten für die Gemeinden möglicherweise um unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand handelt. Wir werden jedenfalls eine schriftliche Anfrage an den für Land-, Wasser- und Forstwirtschaft zuständigen Landesrat Johann Seitinger einbringen, um nähere Handlungsschritte des Landes Steiermark in Erfahrung zu bringen“, so FPÖ-Gemeindesprecher LAbg. Stefan Hermann.

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