Stefan Hermann:

Wo bleibt der Kinderschutz im neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz?

Gesetzesnovelle ermächtigt bei Personalmangel auch betriebsfremden „Aufsichtspersonen“ ohne entsprechender Ausbildung Betreuung von Kindergartengruppen; Freiheitliche sehen Kindeswohl gefährdet und üben nicht zuletzt aufgrund unlängst bekanntgewordener Kindesmissbrauchsfälle in steirischen Kindergärten massive Kritik.

Im Rahmen der morgigen Landtagssitzung soll eine Novelle des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2019 (StKBBG) von ÖVP und SPÖ beschlossen werden, welche einen enormen Rückschritt in Sachen Bildungsarbeit und insbesondere dem Kinderschutz darstellt. Hauptkritikpunkt ist Paragraph 24 Absatz 2, der vorsieht, dass ab Inkrafttreten des Gesetzes im Falle einer absehbaren sechswöchigen Abwesenheit des Personals einer Gruppe, zwei „geeignete Aufsichtspersonen“ die Verantwortung für die dort anwesenden Kinder übernehmen dürfen. Wer als „geeignete Aufsichtsperson“ gilt und welche Voraussetzungen diese erfüllen muss, wird nicht definiert. „Diese Novelle ermächtigt grundsätzlich jede Person die Aufsicht über 25 Kinder zu übernehmen. Bisher musste im Vertretungsfall zumindest eine pädagogische Fachkraft anwesend sein. Dass mit der geplanten Gesetzesänderung auch betriebsfremde Personen über Wochen die Betreuung von Kindern übernehmen können – noch dazu ohne einen Strafregisterauszug vorlegen zu müssen – steht nicht nur im Widerspruch zum Bildungsauftrag eines Kindergartens, sondern auch zum Kinderschutz, der mit Beschlussfassung dieses Gesetzes definitiv nicht mehr gegeben ist“, so FPÖ-Bildungssprecher LAbg. Stefan Hermann, der auf die fehlende Regelung im Steiermärkischen Anstellungserfordernisgesetz 2008 (StAEG) verweist. Darin ist für „geeignete Aufsichtspersonen“ im Gegensatz zu pädagogischem Fachpersonal keine Notwendigkeit des Nachweises über die „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ vorgesehen. „In Zukunft kann also bei Personalmangel jede beliebige Person in Kindergärten angestellt werden und folglich Kinder auch in intimen Situationen wie dem Gang auf die Toilette, zum Wickeln, zum Schlafen und dergleichen begleiten“, zeigt sich Hermann empört. „Es ist eine Zumutung für Kinder, Personal und Eltern, dass künftig Personen ohne fachliche Ausbildung in elementarpädagogischen Einrichtungen eingesetzt werden können. Gerade im Hinblick auf in jüngster Vergangenheit bekanntgewordene Missbrauchsfälle in einem steirischen Kindergarten ist die geplante Gesetzesänderung der schwarz-roten Landesregierung ein Skandal! Wir Freiheitliche werden der geplanten Novelle des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes morgen jedenfalls nicht die Zustimmung erteilen, sondern eine entsprechende Überarbeitung einfordern“, so Hermann, der morgen zwei Entschließungsanträge einbringen wird (siehe Anhang), abschließend.

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