FPÖ-Hermann: Verwaltungsstrafverfahren gegen Hirschmann eingestellt

Verfahren gegen den ehemaligen FPÖ-Landtagsabgeordneten Gerhard Hirschmann wurde eingestellt; Vorwurf einer illegalen „Corona-Party“ war nicht haltbar.

Ende März wurde gegen den damaligen Landtagsabgeordneten Gerhard Hirschmann ein Verwaltungsstrafverfahren wegen der Teilnahme an einer sogenannten „Corona-Party“ in einem Vereinslokal in Heiligenkreuz am Waasen eingeleitet. Ungeachtet der Tatsache, dass es sich dabei nicht um eine wie von der Landespolizeidirektion Steiermark in einer Pressemeldung titulierte „Corona-Party“ handelte, sondern um eine Zusammenkunft vierer Vereinsmitglieder zur Besprechung einer allfälligen Sanierung des Tennisplatzes, hatte Gerhard Hirschmann mit 24. März 2020 sein Amt als Landtagsabgeordneter zurückgelegt. Was trotzdem folgte, war eine regelrechte Hetzjagd gegen seine Person. Nun wurde das Verfahren gegen Gerhard Hirschmann von der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz eingestellt. Landesparteisekretär LAbg. Stefan Hermann hält dazu fest, dass die damalige Zusammenkunft zwar vielleicht nicht notwendig, aber aus rechtlicher Sicht auch nicht verboten war. „Die regelrechte Hetzjagd, die gegen Gerhard Hirschmann stattgefunden hat, war ein Skandal und die Diffamierungen, die tief ins Persönliche gingen, einfach schäbig. Die Einstellung des Verfahrens zeigt, dass auch die Aussendung der unter schwarzer Ministerverantwortung stehenden Pressestelle der Landespolizeidirektion völlig überzogen und irreführend war“, so der Freiheitliche.


In der Pressemeldung der Polizei wurde bekanntlich von einer sogenannten „Corona-Party“ schwadroniert. „Diese Diktion löste letztlich die massive Kampagne gegen einen jungen Menschen aus, der, wie durch die aktuelle Einstellung belegt wurde, keinen Rechtsverstoß begangen hat. Die Hintergründe und die Intention der eigentlich skandalösen und sehr tendenziösen Pressemeldung werden noch Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage werden. Bundesminister Nehammer wird uns dabei erklären müssen, weshalb bei einer behördlichen Aussendung der Begriff ‚Corona-Party‘ verwendet wird und inwieweit diese Wortkreation als Fachterminus zu werten ist. Die Einstellung des Verfahrens zeigt auch, dass das Verordnungs-Wirrwarr der schwarz-grünen Bundesregierung letztlich rechtlich nicht standhält“, so Hermann abschließend.

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